Sollten sie, ja.
01.11.2024: +4,76%
01.02.2025: +5,5%
Wo liest du heraus, dass die Schichtzulage, die in § 8 Abs. 8 TV-L geregelt ist, von der Tariferhöhun erfasst ist und prozentual erhöht wird? Lies dir einmal Abschnitt I Ziffer 4 des Einigungspapiers vom 9.12.23 durch. Die Schichtzulage ist dort nicht erwähnt.
Im übrigen, der erforderliche Änderungstarifvertrag ist noch nicht abchließend unterschrieben.
Mit dem Abschluss der Redaktionsverhandlungen handelt sich bei der Tarifeinigung um geltendes Recht. Eine nicht erfolgte Veröffentlichung ist nicht mit Ungültigkeit gleichzusetzen.
Tatsächlich wurde aber in den Redaktionsverhandlungen besprochen, dass die Schichtzulage nicht um die Prozentwerte erhöht wird sondern die bisherige Regelung unverändert bestehen bleibt.
Das liegt meiner Beobachtung nach an der Ignoranz des VERDI Vertreters in den Verhandlungen - wäre möglich gewesen wurde aber aus Unkenntnis Ignoriert.