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Krankengymnastik
Erdbeere:
Guten Abend,
Facharztbesuche während der Arbeitszeit sind ja erlaubt und gelten als Arbeitszeit. Wie verhält es sich denn mit verordneter Krankengymnastik? Gilt hier die gleiche Regelung und man kann diese während der Arbeitszeit als Arbeitszeit wahrnehmen? Ich kann hierzu leider nichts finden? Gibt es hierzu eventuell Grenzen?
Vielen Dank!
nadinini:
Hi,
Also ich würde davon ausgehen,dass es nicht als Arbeitszeit gewertet wird.
Ebenso sind ja nicht generell Facharzttermine Arbeitzeit, sondern nur solche die nicht außerhalb der Arbeitszeit getätigt werden können.
In der Regel haben Physiopraxen ja nicht nur von 8-16 Uhr offen
Und dann wäre noch die Frage wie ist es mit Gleitzeit/Kennzeit oder gibt es feste Arbeitszeiten?
Casa:
Eine Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge erfolgt bei ärztlicher Behandlung, die während der Arbeitszeit notwendig erfolgen muss.
Krankengymnastik ist schon keine ärztliche Behandlung.
Faunus:
Hast Du keine Gleitzeit-Vereinbarungen @Erdbeere?
Nur dann sind u.U. ärztliche Behandlungen während der Arbeitszeit noch argumentierbar.
Physiotherapie und sonstige Verschreibungen werden von vielen TherapiePraxen bis 21 Uhr angeboten.
jazero:
Hallo,
im Kommentar zu §29f TVöD steht, dass es keine Beschränkung auf Gruppen von Ärzten gibt. Gilt also nicht nur für Fachärzte. Und umfasst die ärztliche Untersuchung und ärztlich angeordnete Behandlungen. Damit gilt das auch Physiotherapie u.ä., wenn eine Verordnung vorliegt.
Ich habe monatelang Ergotherapie bekommen, die aufgrund der Öffnungszeiten der Praxis während der Dienstzeit stattfinden musste. Wurde ohne Probleme anerkannt.
Viele Grüße
jazero
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