Hallo,
im Kommentar zu §29f TVöD steht, dass es keine Beschränkung auf Gruppen von Ärzten gibt. Gilt also nicht nur für Fachärzte. Und umfasst die ärztliche Untersuchung und ärztlich angeordnete Behandlungen. Damit gilt das auch Physiotherapie u.ä., wenn eine Verordnung vorliegt.
Ich habe monatelang Ergotherapie bekommen, die aufgrund der Öffnungszeiten der Praxis während der Dienstzeit stattfinden musste. Wurde ohne Probleme anerkannt.
Viele Grüße
jazero