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[X] Angeordnete Wochenendarbeit

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Tagelöhner:
Ich habe aufgrund der Einlassung nur meine Vermutung in den Raum gestellt, da für mich alles darauf hingedeutet hat.

Wie wäre es zur Abwechslung mal wenn ihr zwei etwas positives beitragt und der Threaderstellerin weiterhelft anstatt in kollektives Empörungsverhalten zu verfallen? Ich muss hier auch des Öfteren Meinungen aushalten, die mir missfallen, was auch in Ordnung ist. Es gilt ja schließlich noch die Meinungsfreiheit, und die wird hier im Forum auch gelebt wie ich meine.

Magdalena1998:
Also lieben Dank für die brauchbaren Antworten zumindest
.
Die anderen sollen sich mal an der eigenen Nase fassen.... Im Netz hier mutzumaßen finde ich schon recht erstaunlich ... Zumal ich nicht seit gestern im Dienst bin, sondern eben seit 1998 🤓 dass ich nicht so gesetzestreu und hier anscheinend Wissenslücken aufweise und mit Kollegen plauderte oder oh wie man sagt nicht im hohen Beamtendeutsch zitiert, zeigt mir mal wieder, dass ich zumindest nicht zu der Generation Xy oder keine Ahnung gehöre, die im Zeitlupentempo mit Kaffeetasse und Zeitung im Amt herumschlappen. Kein Wunder, wieso unser Ruf dieser ist. Und stellt euch vor, ich schaff auch meine Arbeit in 5 statt 7 Tagen ohne Jammern von wegen Überlastung und Burnout.... Nein, ich hab sogar noch n genehmigten Nebenjob aus manchmal purer Langeweile 🤣🤣🤣 schönen Sonntag euch allen noch, morgen könnt ihr ja dann wieder ausruhen.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: HansGeorg am 03.11.2024 12:43 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 03.11.2024 11:51 ---§ 3
Arbeitstag

(1) Arbeitstage sind grundsätzlich die Tage Montag bis Freitag.

(2) Arbeitstag kann jedoch auch ein Samstag, Sonntag oder Feiertag sein, soweit die dienstlichen Verhältnisse dies für einzelne Verwaltungszweige, Dienststellen, Teile von Dienststellen oder für bestimmte einzelne Tätigkeiten zwingend erfordern. In diesem Fall soll die als Ausgleich zu gewährende Freizeit zusammenhängend gewährt werden. Für die an einem Arbeitstag nach Satz 1 geleisteten Dienstgeschäfte einschließlich der damit verbundenen Reisezeiten gilt § 11 Abs. 1 entsprechend.

(3) Bei einer dauerhaften Öffnung einer Einrichtung an einem Arbeitstag nach Absatz 2 ist das Einvernehmen der obersten Dienstbehörde erforderlich.

--- End quote ---

1. "zwingend erfordern" - zwingende Erfordernis kann kein Rückstau an Aufgaben aufgrund Personalmangel sein, dies wurde bereits mehrfach gerichtlich bestätigt.
2. in den meisten Bundesländern gibt es Mitbestimmungsgesetze in denen Geregelt ist, dass der Personalrat (oder ähnliche Institutionen) in Fällen der Arbeitszeitanordnung  beim Wochenende Mitbestimmungspflichtig ist oder zumindest angehört werden muss. In SH zum Beispiel hat man dies versucht als die Beihilfebearbeitung extrem lang war und ist daran gescheitert. Heraus kam Arbeit am Wochenende auf freiwilliger Basis mit finanziellen Anreizen (für Beamte und Tarifbeschäftigte).

--- End quote ---

Solange wir die Begründung der Mehrarbeit nicht kennen, können wir hier sowieso nur spekulieren.

Magdalena1998:
Die Begründung ist eine Neueinführung von etwas, was it Mehrarbeit verbunden sein wird. Der Chef behält sich das alles immer aber noch vor. Konkretes hat er bis heute noch nicht gesagt. Überstunden unter der Woche sind keine angeordnet und es wird niemand zu Mehrstunden gezwungen. Der Chef will dann mal bis 1-2 Tage vor dem Wochenende abwarten! Was meine Kollegen und mich halt sehr stört. Die sagen uns nichts konkretes! Manche haben schon private Termine und das schon seit Wochen usw. Ich finde es gerade auch in dem Fall schwierig, weil eben werktags auch nichts über die reguläre Arbeitszeit hinaus verpflichtend ist.... Manche hauen da richtig von uns rein und wenn manche nicht sich dafür bereit erklären, müssen evtl. plötzlich alle am Wochenende arbeiten und erfahren dass vermutlich sehr knapp vorher eben. Darf der Chef das einfach so? Die generelle Regelung von Wochenendarbeit ist mir auch durchaus bekannt. Nur finde ich im Gesetz nirgends, in wieweit voraus er und dazu verpflichten darf! Und so unkonkret kann das doch nicht in den Raum geworfen werden oder?

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Magdalena1998 am 03.11.2024 19:29 ---Die Begründung ist eine Neueinführung von etwas, was it Mehrarbeit verbunden sein wird. Der Chef behält sich das alles immer aber noch vor. Konkretes hat er bis heute noch nicht gesagt. Überstunden unter der Woche sind keine angeordnet und es wird niemand zu Mehrstunden gezwungen. Der Chef will dann mal bis 1-2 Tage vor dem Wochenende abwarten! Was meine Kollegen und mich halt sehr stört. Die sagen uns nichts konkretes! Manche haben schon private Termine und das schon seit Wochen usw. Ich finde es gerade auch in dem Fall schwierig, weil eben werktags auch nichts über die reguläre Arbeitszeit hinaus verpflichtend ist.... Manche hauen da richtig von uns rein und wenn manche nicht sich dafür bereit erklären, müssen evtl. plötzlich alle am Wochenende arbeiten und erfahren dass vermutlich sehr knapp vorher eben. Darf der Chef das einfach so? Die generelle Regelung von Wochenendarbeit ist mir auch durchaus bekannt. Nur finde ich im Gesetz nirgends, in wieweit voraus er und dazu verpflichten darf! Und so unkonkret kann das doch nicht in den Raum geworfen werden oder?

--- End quote ---

Für ein IT Team was etwas neues umsetzen muss, kann die Arbeit am Wochenende durchaus zumutbar sein um den Betriebsablauf nicht zu stören. So kann bis Montag alles wieder laufen.
Wenn dein Vorgesetzter bereits versucht alles auf freiwilliger Basis zu regeln, dies aber nicht gelingt, so kann auch die kurzfristige Wochenendarbeit gerechtfertigt sein.

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