Hallo,
was gibt es für Richtlinien für angeordnete Arbeit bei Beamte am Wochenende?
Muss dies schriftlich und konkret erfolgen?
Wieviel Zeit, sprich Tage oder Wochen im Voraus, muss der Chef dies konkret bekannt geben? Oder reicht es, wenn er sagt, vielleicht an dem und dem Wochenende?
Wie sieht es aus, wenn private Gründe dem entgegen stehen? Ist der Chef berechtigt, dafür einen Nachweis zu bekommen?
Was wäre, wenn bei einer Nebentätigkeit man bereits für diesen Tag am Wochenende eingeteilt wäre,...?
Ist bei Krankheit gelber Schein notwendig oder nicht? Ich würde mich freuen, wenn mir dazu jemand mehr sagen könnte.
Viele Grüße,
Magda