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Bemessungsgrundlage Jahressonderzahlung TVÖD VKA-B

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Sami:
Hallo zusammen,

Ende des Monats wird ja die Jahressonderzahlung ausgeschüttet. Weiß jemand, ob Zulagen (Samstag, Sonntag, Nacht, Feiertag), die im Bemessungszeitraum erarbeitet wurden, mit in die Bemessungsgrundlage eingerechnet werden? Ich finde hierzu leider immer widersprüchliche Informationen.

Vielen Dank und Grüße

TVOEDAnwender:
Ja, durch die Durchschnittsberechnung (Juli, Aug., Sep.) fallen auch die Zulagen/Zuschläge mit rein.
Nur die Leistungsprämien & Überstunden fallen raus.

Sami:
Prima, vielen Dank für die schnelle Hilfe. Wir wenden ganz regulär den § 20 an ohne Sonderregelungen.

LG

Kevfi:

--- Zitat von: TVOEDAnwender am 04.11.2024 11:45 ---Ja, durch die Durchschnittsberechnung (Juli, Aug., Sep.) fallen auch die Zulagen/Zuschläge mit rein.
Nur die Leistungsprämien & Überstunden fallen raus.

--- End quote ---

Fallen da auch die Zuschläge / Entgelte für geleistete Rufbereitschaften drunter ?

blondie:
ja.

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