Hallo zusammen, in meiner Zeit bei der Bundeswehr bezog ich zum Schluss die Erfahrungsstufe 5. Nach meinem Ausscheiden habe ich eine 2. Ausbildung als Erzieher absolviert und arbeite nun im 5. Jahr. Nun habe ich die Möglichkeit nach zurück in den öffentlichen Dienst zu kommen. Würden dann meine Erfahrungsstufen angerechnet werden oder nicht?