So weit, so einfach.
Nun bewerben sich ab und zu auch mal Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Chemikanten, die grundsätzlich von der Qualifizierung her auch die geforderten Tätigkeiten ausüben könnten. Wie würdet ihr die eingruppieren?
E5 bis E7 nach Nr. 22.4 oder E6 bis E7 nach Nr. 22.3.
Nach Nr. 22.3 muss der Chemikant aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Das wäre der Fall, wenn der Chemikant hinreichend Erfahrung vergleichbar eines Laboranten hat. Bspw. hat der Chemikant vermehrt analytisch in einem Labor gearbeitet, statt Produktionsanlagen am PC zu steuern.
Schau das Stellenprofil, den Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse an und dann kannst du eine Entscheidung zur Eingruppierung treffen.
Möglich ist auch, dass im Arbeitsvertrag geregelt wird, dass der Chemikant die ersten 6-12 Monate in Ex eingruppiert wird und nach der Zeit in Entgeltgruppe Ey.