Autor Thema: Eingruppierung Chemikant  (Read 1242 times)

schreibi121

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Eingruppierung Chemikant
« am: 05.11.2024 12:58 »
Hallo zusammen,

wir haben immer mal wieder Stellen als Laborant:in oder Technische:r Assistent:in ausgeschrieben. Eine Eingruppierung würde grundsätzlich je nach Ausbildung und Tätigkeiten in Teil 22.3 oder 22.4 der EGO erfolgen. So weit, so einfach.
Nun bewerben sich ab und zu auch mal Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Chemikanten, die grundsätzlich von der Qualifizierung her auch die geforderten Tätigkeiten ausüben könnten. Wie würdet ihr die eingruppieren? Ist das überhaupt möglich? Die Ausbildung des Chemikanten erfüllt m.E. die geforderten Berufsabschlüsse der Teile 22.3 oder 22.4. nicht. Bleibt im Zweifel der "sonstige Beschäftigte" im Technische-Assistenten-Teil (22.3) oder die Eingruppierung in EG 3 oder 4 im Laboranten-Teil (22.4). Aber bei einem Chemikanten-Berufsanfänger fällt eine Eingruppierung als sonstiger Beschäftigter m.E. schon aus, weil er keine gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen erworben haben kann ... wie ist Eure Meinung?

noch als Ergänzung: Die Ausbildung zum Chemikanten ist eine duale Ausbildung (ähnlich wie Laborant oder Werkstoffprüfer): https://web.arbeitsagentur.de/berufenet/beruf/1143

Casa

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Antw:Eingruppierung Chemikant
« Antwort #1 am: 05.11.2024 16:22 »
Zitat
So weit, so einfach.
Nun bewerben sich ab und zu auch mal Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Chemikanten, die grundsätzlich von der Qualifizierung her auch die geforderten Tätigkeiten ausüben könnten. Wie würdet ihr die eingruppieren?


E5 bis E7 nach Nr. 22.4 oder E6 bis E7 nach Nr. 22.3.

Nach Nr. 22.3 muss der Chemikant aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. Das wäre der Fall, wenn der Chemikant hinreichend Erfahrung vergleichbar eines Laboranten hat. Bspw. hat der Chemikant vermehrt analytisch in einem Labor gearbeitet, statt Produktionsanlagen am PC zu steuern.

Schau das Stellenprofil, den Lebenslauf und die Arbeitszeugnisse an und dann kannst du eine Entscheidung zur Eingruppierung treffen.
Möglich ist auch, dass im Arbeitsvertrag geregelt wird, dass der Chemikant die ersten 6-12 Monate in Ex eingruppiert wird und nach der Zeit in Entgeltgruppe Ey.
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