Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
Urlaubstage bei Kündigung (nach TVöD-K)
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IgorCvetkov:
Hallo ich würde gerne Wissen wie viele Urlaubstage mir bei Kündigung zustehen.
Ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpfleger auf einer Intensivstation und das auf 33,3%-Basis im selben Betrieb seit etwas mehr als 6 Jahren und werde nach dem TVöD-K tariflich bezahlt.
Nun möchte ich zum Juni- bzw. Juli-Ende kündigen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn ich zum Juni-Ende kündige ich "nur" anteilig für das halbe Jahr einen Urlaub bekomme (Sprich; 30/2 x 33,3% ) und wenn ich zum Juli-Ende kündige einen Anspruch auf den ganzen Urlaub habe?
caireen:
Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage bei 6 Tage-Woche bzw. 20 Tage bei 5-Tage-Woche) wird bei Ausscheiden in der 2. Jahreshälfte nicht gekürzt.
Beim Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte wird der tarifliche Urlaub (30 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche) nur anteilmäßig gewährt.
Bei Teilzeit ist natürlich entsprechend die Verteilung der Arbeitszeit auf Arbeitstage je Woche
noch zu berücksichtigen.
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