Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[NW] Mindestpension bei Dienstunfähigkeit

<< < (2/7) > >>

Johann:
Würde die DU behalten, bis meine Pensionsansprüche hoch genug sind, dass ich bei DU angemessen davon leben könnte. Klar ist das mehr als die meisten Rentner haben. Aber wenn man mit 40 DU wird, hat man ja trotzdem noch einige Jahre auf diesem Planeten zu tun.

RagnarDanneskjoeld:

--- Zitat von: Matze1986 am 05.11.2024 13:04 ---
A5, Stufe 10 - NRW
 bei 61,6%: 1935,76€ Netto bei StKl I, verheiratet
 und 50,8% (Kürzung): 1696,15€ Netto bei StKl I, verheiratet

--- End quote ---

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, da sind gleich zwei Denkfehler.
M.W. werden nicht 10,8% vom Prozentsatz abgezogen, sondern vom Ausgangsbetrag - also 0,892 x Bruttobetrag (hier leider nicht gegeben) - und das alles zudem nicht vom Netto (das wäre ja auch komisch).
In diesem Fall wäre der Prozentsatz also nicht 61,6, sondern 54,94.

So zeigt es jedenfalls bei mir der Ruhegehaltsrechner an.

Casa:

--- Zitat ---Aber wenn man mit 40 DU wird, hat man ja trotzdem noch einige Jahre auf diesem Planeten zu tun.
--- End quote ---

Eben. Es lebt sich sicher besonders gut, wenn man krank (DU) ist, viel Zeit hat und mit 1.400 € monatlich - bis zum Lebensende - klarkommen muss. In manchen  Regionen lebt man mit dem Einkommen aus Grundsicherungsniveau. Schlecht für den Pensionör, gut für den Dienstherren. Arme Menschen leben weniger lang.

Beamtenneuling:
Das LBV schreibt hierzu:

1.3.4 Mindestversorgung (§ 16 Abs. 3 LBeamtVG NRW)
Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes
(1.1.) - amtsabhängiges Ruhegehalt -. Es darf nicht hinter 61,6 % der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbe-
züge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 (ggf. einschließlich Familienzuschlag der Stufe 1) zurück-
bleiben - amtsunabhängiges Ruhegehalt -.



Dort steht nichts von einer Kürzung von 10,8%... habe ich das überlesen?

Quelle:
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/ruhegehalt.pdf&ved=2ahUKEwjT9YDYvMWJAxUx6wIHHVo4K5AQFnoECC8QAQ&usg=AOvVaw1cuoEHa1GLoe9iVcxVxhVA

https://www.dbb-nrw.de/mitgliedschaft-service/lexikon/eintrag/L2xleGlrb24vdGhlbWVuYXJ0aWtlbC9tL21pbmRlc3R2ZXJzb3JndW5nLmh0bWw=/#:~:text=Das%20Mindestruhegehalt%20beim%20Bund%20ist,Fixbetrag%20von%2030%2C68%20Euro%20(

guzmaro:
Anscheinend war meine Frage nicht so doof bzw viel Unsicherheit.
Vielleicht weiß es ja jemand 100% , weil er selber DU ist oder bei Landesamt oder so arbeitet .

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version