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[NI] Bestenauswahl im Bewerbungsverfahren - Statusamt

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Magda:

--- Zitat von: Dienstleister am 05.11.2024 16:36 ---Ich brauche mal Hilfe von jemandem, der sich mit Stellenbesetzung (Beamte und Bestenauslese) auskennt.
Grundsätzlich gilt ja: höheres schlägt niedrigeres Statusamt, wenn die Stelle nicht explizit als Beförderungsstelle ausgeschrieben wurde.
Wie verhält es sich bei folgendem Sachverhalt:
2 Bewerber sind bereits in A11 und 2 Bewerber sitzen zwar auf A11-Stellen, konnten aber aufgrund der rechtlichen Vorgaben noch nicht befördert werden und sind demnach noch in A9.
Wie ist das zu beurteilen hinsichtlich der Frage des zu berücksichtigenden Statusamtes insbesondere dann, wenn die Beurteilung der A9er genauso gut oder besser sind als die der A11er.
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und freue mich über erhellende Aussagen zu dem Thema :-)

--- End quote ---
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass der Bewerber mit dem höheren Statusamt geeigneter ist. Ausnahmen gibt es aber immer wieder und dann kann auch ein Bewerber mit einer A9 die A13er Stelle erhalten. Wie rechtsicher so eine Entscheidung dann ist, sei mal dahingestellt, wenn aber niemand klagt, kann man sich über die neue Stelle freuen.

Thomber:

--- Zitat ---Eine Umrechnungsformel gibts da nicht. Pauschale Vergleiche verbieten sich im Beurteilungsrecht.
--- End quote ---
Theoretisch korrekt, aber egal, ob mit oder ohne Formel, die Auswirkung ist, wie beschrieben.

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