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[X] Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand

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HeuteNeu:
Habe Schreiben erhalten, in dem beabsichtigt wird, mich in Ruhestand zu versetzen, wegen DU. Wie geht es jetzt weiter? Ist diese Mitteilung gleichzeitig der Bescheid? Also wenn ich jetzt keine Einwände innerhalb 1 Monats erhebe, heißt das, dass ich dann sofort nur noch Anspruch auf Versorgung habe? Oder kommt ein richtiger Bescheid und dann. Wie lange dauert es von der Mitteilung bis zur rechtskräftigen Festsetzung Pensionierung? Hat jemand Erfahrung ? Wahrscheinlich erhalte ich nur die Mindestpension, nach knapp 35 Jahren im Dienst.

guzmaro:
Das tut mir sehr leid.

Wir haben hier ja gerade 2 Themen wegen Mindestpension.

Es wäre sehr interessant dann zu wissen, welchen Betrag zu am Ende bekommst.
Hier gingen die Meinungen ja weit auseinander.

HansGeorg:
Dieses Schreiben bedeutet nur dass deine Behörde beabsichtigt dich in den Ruhestand zu versetzen und das Verfahren jetzt einleitet. Vorher kommt natürlich noch die Anhörung und der Besuch beim Amtsarzt. Beim Amtsarzt selbst liegt es natürlich dir nah deine Dinge so genau wie möglich vorzubringen du kannst dort auch eigene Arztberichte mitbringen und das alles besprechen. Aufgrund des Gutachtens des Amtsarztes und der Empfehlung wird deine Behörde dann eine Entscheidung treffen. Diese wird sie dir dann in deinem endgültigen Bescheid mit Urkunde mitteilen.

egonkrenz:
macht die reihenfolge nicht mehr sinn wenn erst der termin beim amtsarzt erfolgt und danach dann das schreiben der behörde kommt mit der info, dass man beabsichtigt, dich in den ruhestand zu schicken. also dann je nachdem, wie das gutachten vom amtsarzt ausfällt.

HansGeorg:

--- Zitat von: egonkrenz am 06.11.2024 09:42 ---macht die reihenfolge nicht mehr sinn wenn erst der termin beim amtsarzt erfolgt und danach dann das schreiben der behörde kommt mit der info, dass man beabsichtigt, dich in den ruhestand zu schicken. also dann je nachdem, wie das gutachten vom amtsarzt ausfällt.

--- End quote ---

Nein, bevor das Verfahren nicht eröffnet ist, kann man niemanden zum Amtsarzt schicken. Und die Eröffnung ist dem Betroffenen mitzuteilen. Dies machen die dann mit dem Schreiben der Absicht.

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