Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[X] Beabsichtigung Versetzung in Ruhestand
McOldie:
Das formelle Verfahren beginnt mit der Feststellung des Dienstvorgesetzten (wer das ist, ist bei den Dienstherrn unterschiedlich).
Dieser trifft die Festellung aufgrund eines amtsärztlichen Gutachten. Von einer Vorstellung beim Amtsarzt wird in der Regel abgesehen, wenn der Fall klar ist, weil der Beamte z.B. seit längerer Zeit im Koma liegt. Nach der Erklärung des Dienstvorgesetzten, die dem Beamten schriftlich mitzuteilen ist, kann der Beamte innerhalb einer Frist Einwendungen erheben. Werden begründete Einwendungen erhoben, so wird in der Regel eine neue Vorstellung beim Amtsarzt erfolgen. Bleibt es bei der Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit, wird das Mitbestimmungsverfahren mit dem Personalrat durchgeführt. Erst wenn diese vorliegt, erfolgt die Versetzung in den Ruhestand. Wer Versetzung in den Ruhestand verzögern will, sollte diesen Weg gehen, denn die Mühlen in den Behörden arbeiten langsam.
egonkrenz:
du schreibst: "das formelle verfahren beginnt mit der feststellung des dienstvorgesetzen" danach schreibst du: "dieser trifft die feststellung aufgrund eines amtsärztlichen Gutachten"
bin ich zu doof oder widerspricht sich das? oder habe ich recht mit meiner vorherigen nachricht?
erst schaut man deine fehlzeiten an, dann irgendwann erfolgt die einladung zum amtsarzt und der amtsarzt gibt ein gutachten (was eine empfehlung darstellt für den dienstvorgesetzen) und anhand des gutachtens wird dann das verfahren für die beabsichtigung der versetzung in den ruhestand eingeleitet.
Casa:
--- Zitat ---du schreibst: "das formelle verfahren beginnt mit der feststellung des dienstvorgesetzen" danach schreibst du: "dieser trifft die feststellung aufgrund eines amtsärztlichen Gutachten"
--- End quote ---
1. Irgendwer muss feststellen, dass er Beamte im Dienst fehlt.
2. Irgendwer muss feststellen, dass der Beamte wegen Krankheit im Dienst fehlt.
3. Irgendwer muss feststellen, dass der Beamte "sehr lange" wegen Krankheit im Dienst fehlt.
4. Irgendwer muss feststellen, es könnte eine DU vorliegen.
5. Das Verfahren wird eingeleitet und der Amtsarzt stellt die DU fest oder er erstellt sie nicht fest.
Feststellen kann viel bedeuten. Sich ein wenig in die andere Person und das sehr wahrscheinlich Gemeinte hinein zu denken, ist nicht ganz verkehrt.
egonkrenz:
fragen wir einfach mal den thread ersteller hinsichtlich eines besuchs beim amtsarzt
egonkrenz:
--- Zitat von: HeuteNeu am 06.11.2024 07:03 ---Habe Schreiben erhalten, in dem beabsichtigt wird, mich in Ruhestand zu versetzen, wegen DU. Wie geht es jetzt weiter? Ist diese Mitteilung gleichzeitig der Bescheid? Also wenn ich jetzt keine Einwände innerhalb 1 Monats erhebe, heißt das, dass ich dann sofort nur noch Anspruch auf Versorgung habe? Oder kommt ein richtiger Bescheid und dann. Wie lange dauert es von der Mitteilung bis zur rechtskräftigen Festsetzung Pensionierung? Hat jemand Erfahrung ? Wahrscheinlich erhalte ich nur die Mindestpension, nach knapp 35 Jahren im Dienst.
--- End quote ---
warst du denn schon bei der amtsärztlichen untersuchung?
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