Liebes Forum,
in meiner Behörde ist in einigen Bereichen eine Rufbereitschaft eingesetzt. Diese ist grundsätzlich per DV geregelt und deckt über eine 24/7 Erreichbarkeit wochenweise Bedarfe außerhalb der Servicezeiten ab.
Die Rufbereitschaftsinhabenden sind dabei mit einem dienstlichen Smartphone sowie einem Laptop ausgestattet.
Innerhalb der Rufbereitschaftszeiten kommt es sehr regelmäßig zu Anrufen, um Meldepflichten nachgeordneter Dienststellen nachzukommen bzw. Meldungen entgegenzunehmen. Teilweise müssten eingegangene Meldungen noch telefonisch und/oder per Mail an übergeordnete Dienststellen weitergeleitet werden.
Zudem kommt es relativ regelmäßig zu Anrufen, die weitere Tätigkeiten (Erstellen von Berichten, Aufträgen, telefonische Koordination) nach sich ziehen und einen schon mal 30-60 Minuten am Stück beschäftigen.
Alle Tätigkeiten können dabei üblicherweise aus dem Homeoffice bzw. einem selbst gewählten Aufenthaltsort geleistet werden. Die DV trifft keinerlei Vorgaben innerhalb welcher Frist diese Aufgaben auszuführen sind. Meldepflichten sehen teilweise eine "unverzügliche" Meldung vor. Die Erstellung von Aufträge muss aufgrund der Dringlichkeit üblicherweise auch sofort erfolgen.
In Summe sind 15-20 "Einsätze" pro Woche und Arbeitszeiten von 5-10 Stunden pro Woche zusätzlich zur Wochenarbeitszeit nicht unüblich.
Aufgrund dessen kommt es häufig vor, dass ununterbrochene Ruhezeiten nicht eingehalten werden können. Die Rufbereitschaftsinhabenden sind zudem neben ihrer Rufbereitschaft täglich im Büro tätig.
Da unsere Rufbereitschaft aufgrund ihrer Aufgaben und Tätigkeiten von einer "klassischen" Rufbereitschaft - Angerufen werden, zum Arbeitsort fahren, arbeiten, nach Hause fahren, Ruhezeit einhalten - abweicht, stellt sich mir die Frage, ob es sich nicht eher um einen Bereitschaftsdienst ohne festen Aufenthaltsort handelt.