Autor Thema: [NI] Kostenübernahme für amtsärztlich beauftragte weitere ärztl. Untersuchungen  (Read 967 times)

sk161079

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Im Zuge einer amtsärztlichen Untersuchung vor der letztlich geglückten Verbeamtung auf Lebenszeit im Land Niedersachsen waren weitere medizinische Abklärungen erforderlich. Auf Ersuchen des zuständigen Gesundheitsamts war ich daher bei verschiedenen Fachärzten und habe entsprechende Befunde eingeholt. Meine Frage wäre, wer gemäß den Bestimmungen in Niedersachsen die Kosten für diese vom Amtsarzt beauftragten zusätzlichen fachärztlichen Untersuchungen übernimmt. Ist hier der Dienstherr in der Pflicht oder müssen die fachärztlichen Untersuchungen, die im vorstehend beschriebenen Kontext angefallen sind, über die Beihilfe und/oder PKV abgerechnet werden? Leider habe ich dazu keine Auskunft gefunden. Ich weiß nur, dass die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung an sich vom Dienstherrn getragen werden. Gleichzeitig habe ich gelesen, dass private Krankenversicherungen die Kosten für Befundberichte bzw. ärztliche Gutachten oft nicht erstatten, wenn sie nicht von der Versicherung selbst in Auftrag gegeben wurden. Dies wäre ja auch bei einer amtsärztlichen Veranlassung der Fall. Ich bin daher gerade hinsichtlich des weiteren Verfahrens etwas unsicher. Hat jemand diesbezüglich Erfahrung und kann evtl. sogar auf konkrete gesetzliche Grundlagen oder Erlasse verweisen?

Gewerbler

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Habe ich das richtig verstanden, dass du vor der Lebzeitenverbeamtung nochmal zum Amtsarzt geschickt wurdest. Dieser konnte/wollte einige Sachverhalte nicht final einschätzen und hat dich daher zu Fachkollegen geschickt?

Dann sind das doch sozusagen "erweiterte" amtsärztliche Untersuchungen? Ich würde vermuten, dass das der Dienstherr zu tragen hätte, denn der wollte es ja haben.

Oder hast du etwas bekommen, dass du ohnehin die Untersuchung tragen musst, da es ja um dein "Vergnügen" mit der Verbeamtung geht? Dann wären die Fachärzte vermutlich auch eher dein "Privatproblem".
In BW ist es z.B. so, dass man vor der Verbeamtung (auf Probe) zu zugelassenen niedergelassenen Ärzten gehen muss und Kosten für diese Untersuchung selbst trägt (also auch nicht die Krankenkasse; kann man nur bei der Steuer angeben prinzipiell). Ich meine, da stand auf einem Formular, dass man auch Facharzttermine selbst trägt, wenn diese zur Einschätzung notwendig sein sollten. Aber das sind eben von vorneherein andere Voraussetzungen.

sk161079

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Danke für die Rückmeldung.

Elur

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Ich bin Bundesbeamtin, allerdings hatte ich Ähnliches erlebt. Ich musste vor meiner Lebenszeitverbeamtung zu einem Facharzt, da die Amtsärztin der Meinung war, so könne ich nicht auf Lebenszeit verbeamtet werden. Ich bin dann zum Facharzt und die Rechnung habe ich meiner Behörde geschickt, welche sie bezahlt hat.