Hallo,
ich bin in A12 eingestuft übe aber Tätigkeiten aus, welche eindeutig in der Dienstpostenbewertung als eine A13-Stelle aufgeführt werden. Habe ich einen Anspruch auf diese Stelle? Mir ist klar, dass ich noch keinen Anspruch auf eine Beförderung nach A13 habe, hier gilt ja nur die Regelbeurteilung. Ich möchte nur Wissen, ob ich aufgrund meiner höherwertigen Tätigkeit bei einer Bewerbung auf diese Stelle berücksichtigt werden muss, weil ich seit 2 Jahren diese Tätigkeit bereits ausübe. Ferner würde mich interessieren, ob Bewerber (auch in A12) die eine bessere Beurteilung haben, aber nicht diese höherwertige Tätigkeit ausüben, bei der Stellenvergabe bevorzugt werden dürfen.
Vielen Dank!