Autor Thema: [Allg] Dienstpostenbewertung  (Read 1050 times)

Peter1977

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[Allg] Dienstpostenbewertung
« am: 12.11.2024 13:48 »
Hallo,
ich bin in A12 eingestuft übe aber Tätigkeiten aus, welche eindeutig in der Dienstpostenbewertung als eine A13-Stelle aufgeführt werden. Habe ich einen Anspruch auf diese Stelle? Mir ist klar, dass ich noch keinen Anspruch auf eine Beförderung nach A13 habe, hier gilt ja nur die Regelbeurteilung. Ich möchte nur Wissen, ob ich aufgrund meiner höherwertigen Tätigkeit bei einer Bewerbung auf diese Stelle berücksichtigt werden muss, weil ich seit 2 Jahren diese Tätigkeit bereits ausübe. Ferner würde mich interessieren, ob Bewerber (auch in A12) die eine bessere Beurteilung haben, aber nicht diese höherwertige Tätigkeit ausüben, bei der Stellenvergabe bevorzugt werden dürfen.
Vielen Dank!
« Last Edit: 12.11.2024 13:58 von Admin »

Admin

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Antw:[Allg] Dienstpostenbewertung
« Antwort #1 am: 12.11.2024 13:58 »
bitte immer das ISO-Länder-Kürzel im Betreff in eckigen Klammern voranstellen. Das dient zum einen der besseren Lesbarkeit innerhalb des Forums, zum anderen werden dadurch die Top-Themen auf der jeweiligen Übersichtsseite der Landesbeamten selektiert.
Wir haben das Kürzel nun nachträglich hinzugefügt.

siehe auch:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110973.0.html

Casa

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Antw:[Allg] Dienstpostenbewertung
« Antwort #2 am: 12.11.2024 21:35 »
Zitat
Hallo,
ich bin in A12 eingestuft übe aber Tätigkeiten aus, welche eindeutig in der Dienstpostenbewertung als eine A13-Stelle aufgeführt werden. Habe ich einen Anspruch auf diese Stelle?

Die Dienstpostenbewertung hat eine einzige Bewertung.


Zitat
Habe ich einen Anspruch auf diese Stelle?

Welche Stelle? Das konkret-funktionelle Amt, das du gerade ausübst?



Ich gehe ganz stark davon aus, dass dein Dienstposten mit A12 bewertet ist. Du hast das Statusamt A12. Anhand von Statusamt A12 und Dienstposten A12 erfolgt deine dienstliche Beurteilung.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

AVP

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Antw:[Allg] Dienstpostenbewertung
« Antwort #3 am: 12.11.2024 21:41 »
So wie ich dich verstehe ist dir ein nach A13 bewerteter Dienstposten übertragen, derzeit ist dieser haushalterisch jedoch nur mit einer Planstelle A12 hinterlegt?

In dem Fall würdest du grundsätzlich irgendwann auf diesem Dienstposten nach A13 befördert werden können. Voraussetzung ist halt eine freie Planstelle A13 im Haushalt. Dann wäre auch keine weitere Ausschreibung etc. erforderlich, diese war lediglich für die Besetzung des nach A13 bewerteten Dienstpostens erforderlich.


Sofern du lediglich einen A13 bewerteten Dienstposten mDWdGb wahrnimmst kannst du hierdurch nicht nach A13 befördert werden. Dann ist zunächst eine feste/dauerhafte Übertragung des Dienstposten an dich erforderlich, hierbei ist grundsätzlich eine Ausschreibung erforderlich. Hier können sich dann auch andere Personen bewerben. Grundsätzlich hast du keine Vorteile im Auswahlverfahren. Da du den Dienstposten aber schon kennst könnte der Dienstherr natürlich durchaus interessiert daran sein dass du diesen auch dauerhaft wahrnimmst und durch deine auf dem Dienstposten erlangten Kenntnisse und Erfahrungen magst du im Auswahlverfahren ggf. mehr glänzen können als andere Bewerber.