Hallo,
ich habe folgende Problematik.
Meine Partnerin und ich erwarten ein Kind. Während des ersten Lebensmonats möchte ich Elternzeit nehmen. Diese habe ich ca. 3 Monate vor dem berechneten Entbindungstermin bei meinem AG angekündigt und eine Bestätigung erhalten.
Nun deutet es darauf hin, dass unser Nachwuchs etwas frührer zu Welt kommt.
Bei Nachfrage bei meinem AG wurde mir nun mitgeteilt, dass ich nicht früher in Elternzeit gehen kann. Ich habe ja immerhin ein genaues Datum angegeben.
Nach etwas Recherche finde ich zwar immer wieder die Aussage, dass man die Elternzeit auch früher beginnen kann, falls das Kind früher auf die Welt kommt, allerdings fehlt mir noch die rechtliche Regelung, um diese meinem AG vorzulegen.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?