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Frage zu Zulagen

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MoinMoin:

--- Zitat von: troubleshooting am 06.11.2024 13:15 ---
--- Zitat von: fair am 06.11.2024 12:44 ---- kann der Widerruf der Zulage ausgeschlossen werden? Oder zumindest auf einen bestimmten Grund beschränkt werden (z.B. deutlich unterdurchschnittliche Leistung)

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Mich würde hierzu als AN eher interessieren, ob die Hintertür Widerruf eine "Einbahnstraße" ist? Insbesondere wäre dann für den AN zu regeln, ob und inwieweit er die Führungsposition weiter ausführen muss, wenn der AG die Zulage widerruft.

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Natürlich muss er, da er die Tätigkeiten übertragen bekommen hat.
Zumindest bis seine Kündigung durch ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: fair am 06.11.2024 13:18 ---Danke! Sind das eigentlich üblicherweise tatsächlich handfeste Vorgaben des Ministeriums, welche die Anerkennung förderlicher Zeiten so restriktiv regeln oder eher so Haltungen der zuständigen Personalverwaltung der Dienststelle wie "haben wir noch nie gemacht, trauen wir uns nicht, da müssen wir ja eine gesonderte Begründung schreiben und uns möglicherweise rechtfertigen, da könnte ja jeder kommen, ..." und dergleichem als "Grund"?

Ist es in dem Fall realistisch einen Kompromiss zu erzielen, bspw immerhin nur eine Stufe weniger statt zwei? Oder kann es sich vielleicht sogar lohnen, "hart" zu bleiben?

Ist vermutlich schwer zu sagen, weil es überall anders gehandhabt wird?

Und was können noch sinnvolle Erklärungen für eine solche restriktive Strategie sein? Hinsichtlich Fachkräftegewinnung ist es ja eher hinderlich. Und mir fällt es schwer, rationale Beweggründe dahinter zu finden.

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nach meinen Wissensstand in Niedersachsen sind die Zulagen nach 16.5 vom Finanzministerium abzusegnen.
Über die förderliche Zeiten können allerdings die Dienststelle selbst, bzw. in Zusammenarbeit mit der Mittelbehörde, entscheiden.

Es sind und bleiben Verhandlungen!

Ich musste den Schaden, den die Personaler verursachten, durch eine ablehnende Haltung, erst denen aufs Brot schmieren.
Jetzt läuft es geschmierter.
Es ist die Angst vor dem Rechnungshof, der dort umgeht.


Also ein Projekt an die Wand fahren lassen, weil der "teure" Mitarbeiter nicht eingestellt wurde und zeigen das die Entscheidung noch teuerer war und dafür die personaler verantwortlich machen .....dann klappt es auch mit dem Rechnungshof

fair:
Danke, das macht es ein bisschen nachvollziehbarer. Die Mittelbehörde ist also der Rechnungshof?

Lässt sich die Angst durch gute Dokumentation/Aktenlage und Begründung nehmen?

Lässt sich herausfinden, welche Maßstäbe der Rechnungshof anwendet? Oder die dortigen Zuständigen schon vorab in die Prüfung der Einstufung einbinden, so wie früher über die Zustimmung des Ministeriums (die inzwischen nicht mehr erforderlich ist)?

troubleshooting:
Mittelbehörden gibt es viele.

Hier in RLP ist der Rechnungshof per Def. das oberste Organ der Finanzkontrolle. Heißt aber nicht, dass die die Regeln aufstellen. Viel mehr weisen sie im Nachgang auf Missstände hin. Und, genau da liegt oft das Problem, da für eben Missstände jedweder Art immer ein Schuldiger gesucht wird. Also hält sich jeder strikt an die Grundvorgaben und nutzt keinerlei (vorhandenen) Ermessensspielraum, denn die Auslegung könnte sich ja als falsch erweisen.

Das ist aber so ziemlich überall der Fall. Versuch mal im Außenbereich zu bauen, bzw. dafür einen Bauantrag genehmigt zu bekommen...

MoinMoin:

--- Zitat von: fair am 06.11.2024 15:11 ---Danke, das macht es ein bisschen nachvollziehbarer. Die Mittelbehörde ist also der Rechnungshof?

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Nein, die Angst ist aber stets, dass man eine RH Prüfung bekommt und die einem Vorwerfen, dass man das Geld zum Fenster raus schmeißt.

Hängt immer davon ab, was die übergeordnete Behörde ist, drum schrieb ich Mittelbehörde, was im Kern eigentlich nicht korrekt ist.
Hier mal was zum lesen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/74730/TV-L_16_und_17_-_Stand_25.01.2013.pdf


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Lässt sich die Angst durch gute Dokumentation/Aktenlage und Begründung nehmen?
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natürlich, wenn man ein Risikoanalyse Schaden/Kosten/Nutzen vorlegen kann, dann kann der RH auch nichts mehr sagen.

--- Zitat ---Lässt sich herausfinden, welche Maßstäbe der Rechnungshof anwendet? Oder die dortigen Zuständigen schon vorab in die Prüfung der Einstufung einbinden, so wie früher über die Zustimmung des Ministeriums (die inzwischen nicht mehr erforderlich ist)?

--- End quote ---
Wozu, man kann sorgfältig arbeiten und seine Ausgaben sachgerecht begründen, dann muss man auch keine Sorgen vor Problemen haben.

Jemanden mit förderliche Zeiten / Zulage zu bezahlen ist billiger als jemanden externes dann bezahlen zu müssen, sollte eigentlich locker darstellbar sein, wenn man wollte.

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