Ich habe Fragen dazu, wie Zulagen im Detail geregelt werden können und üblicherweise werden.
Insbesondere:
- kann der Widerruf der Zulage ausgeschlossen werden? Oder zumindest auf einen bestimmten Grund beschränkt werden (z.B. deutlich unterdurchschnittliche Leistung)
- kann die Zulage so geregelt werden, dass sie mit den Tariferhöhungen mitsteigt?
- kann die Zulage so geregelt werden, dass sie sich beim Stufenaufstieg wiederum auf die dann nächst höhere Stufe bezieht?
Und wird dies ggf tatsächlich praktiziert oder ist in der Realität ausgeschlossen ("machen wir nicht")?
Hintergrund ist, dass im Zuge einer Neueinstellung die neue Abteilungsleitung eigentlich die vorhandenen 10,x Jahre Berufserfahrung als förderlich anerkennen wollte (erworben in einer niedrigeren EG als der EG der neuen Stelle, also genau eine EG unter der neuen EG). Der Hauptunterschied ist dass die neue Stelle (nun auch offiziell) Führungsverantwortung beinhaltet.
Aus meiner Sicht sollte es auch kein Problem sein, da (mindestens ein Teil der) Tätigkeitsmerkmale, welche es zur höheren Entgeltgruppe qualifizieren, auch in den früheren Stellen Teil der Tätigkeit waren, nur eben in deutlich geringerem Zeitumfang und die offizielle Verantwortung hatte die Leitung über mir (faktisch trotzdem auch Führung geleistet).
Die Personalverwaltung stellt sich aber quer und sagt, das würden sie grundsätzlich nicht machen, und zwei Stufen niedriger einstufen und es über eine Zulage ausgleichen.
Nach dem Motto "wenn Berufserfahrung in einer EG unter der Ziel-EG, dann muss es einen Abschlag geben und es soll nicht alles anerkannt werden", selbst wenn die Abteilung die Mittel hat, die Vorerfahrungen als absolut nützlich ansieht und die volle Stufe gewähren will.
Es ist insofern doof, dass wenn jemand 10 Jahre dort gearbeitet hat und dann befördert wird, ja auch eine Höhergruppierung gemacht würde und derjenige nicht plötzlich einige Hundert Euro seines bisherigen (!) Gehalts dem Gutdünken preisgeben muss (jederzeit widerruflich z.B. zum Geld sparen für den Haushalt), von einem Gehaltsanstieg für die gestiegene Verantwortung ganz zu schweigen.
Bin gespannt auf eure Einschätzungen und Erfahrungen und gern auch Ratschläge, wie im Zuge des Einstellungsverfahrens nach erfolgter Zusage mit dieser Situation (in der Rolle des Bewerbers / neu Einzustellenden) damit geschickt umgegangen werden kann.