Hallo,
ich war in dem letzten Beurteilungszeitraum (2 Jahre) genau zu 50% im Rahmen einer Abordnung bei einem Ministerium tätig. Meine Behörde gehört zum Geschäftsbereich des Ministeriums. Im Rahmen meines Berichterstattergesprächs wurde mir nun mitgeteilt, dass die Benotung dieser Beurteilung lediglich eine externe Leistungseinschätzung sein, heranzuziehen sei aber nicht bindend sein. Wie muss das Verhältnis zwischen diesen Noten sein ? Muss da ein Einvernehmen gefunden werden? Viele Grüße