Hallo zusammen,
die Vertretung vom Vorhandwerker erhält erst eine Vorhandwerkerzulage, wenn dieser mindest zwei Wochen im Urlaub ist. Dazu haben wir eine Grundlage gefunden, die aber schon vermutlich veraltet ist.
Der TVöD sagt, dass man für eine Zulage mindest einen Monat die Tätigkeit ausführen muss.
Bei Haufe habe ich nachgelesen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann man auch nach 3 Tagen die Zulage erhalten.
Die Vertretung ist ein langjähriger Mitarbeiter von uns und wir benötigen auf jeden Fall eine Grundlage falls wir die Zulage nicht mehr bezahlen können.
Kann hier jemand behilflich sein?