Autor Thema: Vorhandwerkerzulage  (Read 2400 times)

adaa

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Vorhandwerkerzulage
« am: 06.11.2024 17:49 »
Hallo zusammen,

die Vertretung vom Vorhandwerker erhält erst eine Vorhandwerkerzulage, wenn dieser mindest zwei Wochen im Urlaub ist. Dazu haben wir eine Grundlage gefunden, die aber schon vermutlich veraltet ist.
Der TVöD sagt, dass man für eine Zulage mindest einen Monat die Tätigkeit ausführen muss.
Bei Haufe habe ich nachgelesen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann man auch nach 3 Tagen die Zulage erhalten.
Die Vertretung ist ein langjähriger Mitarbeiter von uns und wir benötigen auf jeden Fall eine Grundlage falls wir die Zulage nicht mehr bezahlen können.

Kann hier jemand behilflich sein? 

Casa

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Antw:Vorhandwerkerzulage
« Antwort #1 am: 06.11.2024 19:44 »
Zitat
Die Vertretung ist ein langjähriger Mitarbeiter von uns und wir benötigen auf jeden Fall eine Grundlage falls wir die Zulage nicht mehr bezahlen können.

Wollt ihr die Zulage zahlen? Wollt ihr die Zulage nicht zahlen? Könnt ihr die Zulage nicht zahlen und was ist der Grund dafür?
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

2strong

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Antw:Vorhandwerkerzulage
« Antwort #2 am: 07.11.2024 00:16 »
@adaa
Um welches Bundesland geht es? Was Du erwähnst, klingt nach TVöD NRW.

adaa

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Antw:Vorhandwerkerzulage
« Antwort #3 am: 07.11.2024 14:11 »
Ja wir wollen die Zulage bezahlen aber wir wollen auch hier richtig vorgehen.
Wir sind im Baden-Württemberg.

Danke!

Bevisflyn

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Antw:Vorhandwerkerzulage
« Antwort #4 am: 22.11.2024 05:23 »
Hallo zusammen,

die Vertretung vom Vorhandwerker erhält erst eine Vorhandwerkerzulage, wenn dieser mindest zwei Wochen im Urlaub ist. Dazu haben wir eine Grundlage gefunden, die aber schon vermutlich veraltet ist.
Der TVöD sagt, dass man für eine Zulage mindest einen Monat die Tätigkeit ausführen muss.
Bei Haufe habe ich nachgelesen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann man auch nach 3 Tagen die Zulage erhalten.
Die Vertretung ist ein langjähriger Mitarbeiter von uns und wir benötigen auf jeden Fall eine Grundlage falls wir die Zulage nicht mehr bezahlen können.
Kann hier jemand behilflich sein?
Könnte jemand die aktuellen Bestimmungen zur Vorhandwerkerzulage im TVöD sowie mögliche Ausnahmen oder spezifische Voraussetzungen erläutern, die es ermöglichen, die Zulage bereits nach drei Tagen zu gewähren? Gibt es zudem aktuelle Quellen oder Dokumente, die wir zur Unterstützung heranziehen können?

m3mn0ch

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Antw:Vorhandwerkerzulage
« Antwort #5 am: 22.11.2024 08:44 »
Hoffe hiermit helfen zu können:

Mitarbeiter, die vor dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, haben bereits nach
mehr als zwei aufeinander folgenden Arbeitstagen der Übertragung Anspruch
auf eine persönliche Zulage gem. § 18 II TVÜ i. V. m. § 14 III TVöD.

Solche Mitarbeiter, die nach dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, haben
diesen Anspruch gem. § 14 I, III TVöD erst, wenn die höherwertigen Tätigkeiten
mind. einen Monat übertragen wurden.