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Vorhandwerkerzulage

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adaa:
Hallo zusammen,

die Vertretung vom Vorhandwerker erhält erst eine Vorhandwerkerzulage, wenn dieser mindest zwei Wochen im Urlaub ist. Dazu haben wir eine Grundlage gefunden, die aber schon vermutlich veraltet ist.
Der TVöD sagt, dass man für eine Zulage mindest einen Monat die Tätigkeit ausführen muss.
Bei Haufe habe ich nachgelesen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann man auch nach 3 Tagen die Zulage erhalten.
Die Vertretung ist ein langjähriger Mitarbeiter von uns und wir benötigen auf jeden Fall eine Grundlage falls wir die Zulage nicht mehr bezahlen können.

Kann hier jemand behilflich sein? 

Casa:

--- Zitat ---Die Vertretung ist ein langjähriger Mitarbeiter von uns und wir benötigen auf jeden Fall eine Grundlage falls wir die Zulage nicht mehr bezahlen können.
--- End quote ---

Wollt ihr die Zulage zahlen? Wollt ihr die Zulage nicht zahlen? Könnt ihr die Zulage nicht zahlen und was ist der Grund dafür?

2strong:
@adaa
Um welches Bundesland geht es? Was Du erwähnst, klingt nach TVöD NRW.

adaa:
Ja wir wollen die Zulage bezahlen aber wir wollen auch hier richtig vorgehen.
Wir sind im Baden-Württemberg.

Danke!

Bevisflyn:

--- Zitat von: adaa am 06.11.2024 17:49 ---Hallo zusammen,

die Vertretung vom Vorhandwerker erhält erst eine Vorhandwerkerzulage, wenn dieser mindest zwei Wochen im Urlaub ist. Dazu haben wir eine Grundlage gefunden, die aber schon vermutlich veraltet ist.
Der TVöD sagt, dass man für eine Zulage mindest einen Monat die Tätigkeit ausführen muss.
Bei Haufe habe ich nachgelesen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann man auch nach 3 Tagen die Zulage erhalten.
Die Vertretung ist ein langjähriger Mitarbeiter von uns und wir benötigen auf jeden Fall eine Grundlage falls wir die Zulage nicht mehr bezahlen können.
papa's scooperiaKann hier jemand behilflich sein?

--- End quote ---
Könnte jemand die aktuellen Bestimmungen zur Vorhandwerkerzulage im TVöD sowie mögliche Ausnahmen oder spezifische Voraussetzungen erläutern, die es ermöglichen, die Zulage bereits nach drei Tagen zu gewähren? Gibt es zudem aktuelle Quellen oder Dokumente, die wir zur Unterstützung heranziehen können?

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