Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Vorhandwerkerzulage
m3mn0ch:
Hoffe hiermit helfen zu können:
Mitarbeiter, die vor dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, haben bereits nach
mehr als zwei aufeinander folgenden Arbeitstagen der Übertragung Anspruch
auf eine persönliche Zulage gem. § 18 II TVÜ i. V. m. § 14 III TVöD.
Solche Mitarbeiter, die nach dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, haben
diesen Anspruch gem. § 14 I, III TVöD erst, wenn die höherwertigen Tätigkeiten
mind. einen Monat übertragen wurden.
jessica10189:
Falls die bestehenden Regelungen veraltet sind, könnte es sinnvoll sein, die internen Richtlinien zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. temple run 2
blondie:
--- Zitat von: m3mn0ch am 22.11.2024 08:44 ---Hoffe hiermit helfen zu können:
Mitarbeiter, die vor dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, haben bereits nach
mehr als zwei aufeinander folgenden Arbeitstagen der Übertragung Anspruch
auf eine persönliche Zulage gem. § 18 II TVÜ i. V. m. § 14 III TVöD.
Solche Mitarbeiter, die nach dem 1. Oktober 2005 eingestellt wurden, haben
diesen Anspruch gem. § 14 I, III TVöD erst, wenn die höherwertigen Tätigkeiten
mind. einen Monat übertragen wurden.
--- End quote ---
Genau so ist es auch im TV-L, nur da war es 1 Jahr später.
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