Autor Thema: [SN] Führungsposition ablehnen?  (Read 2006 times)

Cinderella1171

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[SN] Führungsposition ablehnen?
« am: 07.11.2024 11:37 »
Ich bin Beamtin in einer sächsischen Kommune in A 10. Demnächst möchte mich mein Arbeitgeber dazu verpflichten, dass ich den Posten eines Amtsleiters (bisher EG 12) übernehme. Wie kann ich mich dagegen wehren? Ich bin nicht in der Lage eine Führungsposition einzunehmen, da ich eine Tumorerkrankung und Migräne habe, alleinerziehend mit 13 jährigem Teenager und pflegebedürftige Eltern (Pflegegrad 3 und 4). Kann ich die Übernahme ablehnen bzw. kann mir mein Arbeitgeber die Übernahme anweisen?
« Last Edit: 07.11.2024 16:32 von Admin »

Thomber

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Antw:Anfrage
« Antwort #1 am: 07.11.2024 12:58 »
Ich denke nicht, dass Du das ablehnen kannst, ABER Du solltest vorab auf die Risiken und Probleme hinweisen und den PersRat einschalten.   Dann kannst Du hinterher, nachdem Du einen Fehler gemacht hast, darauf verweisen.   (Wie so eine Art "Überlastungsanzeige")

Casa

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Antw:[SN] Führungsposition ablehnen?
« Antwort #2 am: 07.11.2024 16:48 »
Bei einer Stelle mit EG12 wird die Bewertung des Dienstpostens für den Beamten in jedem Falle zwischen A11 und A13 legen. Bei dauerhafter Übertragung des Dienstpostens ohne Zustimmung des Beamten, verletzt der Dienstherr den Anspruch des Beamten auf antsangemessene Beschäftigung.


Zitat
1. Das durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistete Recht eines Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung schützt auch vor einer dauerhaften höherwertigen Beschäftigung gegen den Willen des Beamten.
https://www.bverwg.de/190516U2C14.15.0

Bereits vor Übertragung des Dienstpostens aktenkundig mitteilen, dass die Übertragung nicht gewünscht ist. Erfolgt dennoch eine Übertragung des neuen Dienstpostens, kann gegen die Entscheidung einstweilen gerichtlicher Rechtsschutz beansprucht werden.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Angelsaxe

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Antw:[SN] Führungsposition ablehnen?
« Antwort #3 am: 08.11.2024 14:39 »
Verstehe ich das richtig? Dein Dienstherr möchte dich zu einer Beförderung zwingen? Das brauchst du doch nur abzulehnen.

Oder geht es darum einfach mehr Aufgaben zu übertragen? Das sehe ich genauso kritisch - jedenfalls dauerhaft.
Ich gehe davon aus, dass du deine Situation klar dargestellt hast - wie reagiert denn dein vorgesetztes Personal?
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.