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Überprüfung der Eingruppierung geht nicht voran, Ratschläge

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Egon12:
Hi,

ich hätte von euch gern einmal einen Ratschlag.
Ich habe vor nunmehr 3,5 Jahren einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt.
Der Antrag ist sachlich begründet, die Tätigkeiten sind dokumentiert und weichen von meiner aktuellen Tätigkeitsbeschreibung ab.

Anfang 01/24 wurde meine Tätigkeitsbeschreibung durch meinen Vorgesetzten aktualisiert, mit Fallzahlen und Begründung der geänderten Tätigkeit. Seit dem passiert nichts mehr.

Auf Nachfrage wurde hieß es erst: der Vorgang ist nicht bekannt.
Nachdem ich Selbiges widerlegen konnte hieß es, wir prüfen Regress gegen meinen Vorgesetzten.
Wie es um die Prüfung meiner Eingruppierung steht wurde mir trotzdem nicht mitgeteilt.

Ich bin auf dem Stand, dass die Tätigkeiten noch nicht durch die BAV bewertet wurden. So stellt sich zwar die Frage, wieso man Regress prüfen will, wenn keine Bewertung vorliegt aber das sei mal dahin gestellt.

Habt ihr eine Idee oder einen Ratschlag, wie ich den Vorgang voran bringen kann?

Danke

BAT:
Eingruppierungsklage.

Organisator:
Hätte wohl keine Aussicht auf Erfolg, da die aktuelle Tätigkeitsbeschreibung Grundlage für die Eingruppierung ist und somit vermutlich zutreffend.

Ich würde @TE die Aufgaben erledigen, die dir mit der Tätigkeitsbeschreibung übertragen wurden. Und nur diese. Dann dürfte eine neue Tätigkeitsbeschreibung recht schnell eintrudeln.

BAT:
Vor Gericht und auf hoher See...

Nein, was da intern läuft ist doch dem Gericht völlig egal.

Alien1973:
Wie kann man da 3,5 Jahre auf ein Ergebnis warten.....?
Da hätte es von mir schon viel früher die Pistole auf die Brust gegeben. Oder zumindest mal nachfragen, dann wäre doch viel eher aufgefallen, dass hier was faul ist (Vorgang ist nicht bekannt)....

Die Anpassung der Tätigkeitsbeschreibung im Januar kann jetzt gut oder auch schlecht sein.

- Bei Änderungen in der Tätigkeit hat man eine andere Entgeltgruppe unter Umständen jetzt schwarz auf weis

- Oder die Prozente (Fallzahlen usw.) wurden genau so hin gedreht, dass man eben gerade noch in seiner alten EG verbleibt

Wenn ich dann mit unserer Perso vergleiche und man den "Laufzeitbeginn" auf Januar diesen Jahres legt, dann sind bis jetzt 11 Monate vergangen. Wäre bei uns eine ganz normale Wartezeit...

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