Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Überprüfung der Eingruppierung geht nicht voran, Ratschläge
Saggse:
--- Zitat von: Egon12 am 07.11.2024 15:00 ---Nachdem ich Selbiges widerlegen konnte hieß es, wir prüfen Regress gegen meinen Vorgesetzten.
--- End quote ---
Regress setzt einen Schaden voraus, den ich hier noch nicht erkennen kann. Am Ende ist das aber nicht deine Baustelle.
--- Zitat ---Wie es um die Prüfung meiner Eingruppierung steht wurde mir trotzdem nicht mitgeteilt.
--- End quote ---
Dann ist man wohl der Ansicht, dass die Eingruppierung korrekt ist.
--- Zitat ---Habt ihr eine Idee oder einen Ratschlag, wie ich den Vorgang voran bringen kann?
--- End quote ---
Wenn die übertragenen Tätigkeiten eine höhere Eingruppierung begründen, dann das sich aus der korrekten Eingruppierung ergebende Gehalt einfordern. Ohne eine solche Forderung verjähren die Ansprüche nach einem halben Jahr. Kennzeichnend für eine Forderung ist, dass sie bestimmt ("Ich will Gehalt nach EG X Stufe Y!" und erkennbar ernst gemeint ("Ich setze Ihnen hierfür eine Frist bis zum...") sein muss. Das dürfte für den "Antrag" ganz sicher nicht zutreffen.
Wenn nur die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten eine höhere Eingruppierung begründen, dann den Arbeitgeber ultimativ auffordern, diese Tätigkeiten auch wirksam zu übertragen. Sollte der Arbeitgeber dieser Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommen, dann ist die Ausübung dieser Tätigkeiten einzustellen, weil man ansonsten gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt!
Eleon:
3,5 Jahre zu warten, signalisiert dem AG, dass er es mit dir machen kann.
Derzeit werden im ÖD sehr viele Stellen ausgeschrieben. Meine Behörde sucht händeringend neue Kräfte und geht mit der Eingruppierung immer weiter nach oben. Auf E9a bewerben sich kaum noch Leute. Auf A11 etwas mehr, dies sind i. d. R. aber nicht qualifiziert genug.
In deiner Stelle würde ich mich anderweitig bewerben.
Egon12:
Im fraglichen Zeitraum war ich sowohl DSB als auch im PR, inzwischen habe ich beide Positionen aufgegeben.
Mir wurde Folgendes zugetragen:
Es steht wohl die Behauptung im Raum, das durch die Tätigkeiten als DSB und im PR die Zeitanteile von Arbeitsvorgängen besonderer Schwierigkeit und Bedeutung nicht erreicht werden.
Das nenn ich mal wertschätzenden Umgang mit den Beschäftigten.
Schriftlich habe ich das Ganze noch nicht.
Organisator:
--- Zitat von: Egon12 am 10.01.2025 13:53 ---Im fraglichen Zeitraum war ich sowohl DSB als auch im PR, inzwischen habe ich beide Positionen aufgegeben.
Mir wurde Folgendes zugetragen:
Es steht wohl die Behauptung im Raum, das durch die Tätigkeiten als DSB und im PR die Zeitanteile von Arbeitsvorgängen besonderer Schwierigkeit und Bedeutung nicht erreicht werden.
Das nenn ich mal wertschätzenden Umgang mit den Beschäftigten.
Schriftlich habe ich das Ganze noch nicht.
--- End quote ---
Wenn mit "PR" Tätigkeiten als Personalrat gemeint sind, ist das zutreffend. PR-Tätigkeiten sind per se nicht bewertet, da man für dieses Ehrenamt lediglich von der bisherigen Tätigkeit freigestellt wird. Einfluss auf die übertragenen Tätigkeiten hat dies insoweit nicht.
Casa:
Die Forderung aus 2021 ist bereits verjährt.
Für die Forderung ab 2022 kannst du bist Ende 2025 Klage erheben. Andernfalls verjährt die Forderung aus 2022 auch.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version