Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus, kann ich nur unbedingt dazu raten eine Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Erfahrung im ÖD mit einem Schriftstück zu beauftragen. Zweimal habe ich im Laufe meiner Tätigkeiten im ÖD einen entsprechenden Anwalt eingesetzt.
Das ging 1x davon auch bis hin zur Drohung meinen Lehrstuhlinhaber in Regress nehmen zu wollen - und zwar noch als das Schreiben von meinem Anwalt beim Kanzler vorlag. Unglücklicherweise

wurde die Verwaltung von uns in den 4 Jahre mit "Tretminen gepflastert" und hatte über die Zeit verteilt diverse Dokumente/Vorgängen zum Unterschreiben vorgelegt bekommen => "Pontius Pilatus" funktionierte beweisbar nicht.
Seit 3,5 Jahren hat die PV die Kenntnis über Deine Tätigkeiten und hat diese nicht unterbunden? Gibt es noch mehr Sachverhalte, die mit den höherwertigen Tätigkeiten zu tun haben und in der Verwaltung zur Weiterverarbeitung/Aufbewahrung gelandet sind?
Gibt es ein Urteil bei dem ein Fachvorgesetzter bei einer erfolgreichen Eingruppierungsfeststellungsklage von der Verwaltung in Regress genommen wurde?