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Überprüfung der Eingruppierung geht nicht voran, Ratschläge
dregonfleischer:
ist leider normal fall man ist in EG 8 obwohl man EG 9 Tätigkeiten ausführt bei einer Überprüfung wuerde Nur EG 6 rauskommen sowas bekommt man von der Stellungsbewertungsstelle zu hoeren
FearOfTheDuck:
na dann:
--- Zitat von: BAT am 07.11.2024 15:36 ---Eingruppierungsklage.
--- End quote ---
clarion:
Egon12, die Frage ist, ob die Tätigkeit wirksam von befugten Personen übertragen wurde. Befugt ist in der Regel nur die Personalstelle, nicht aber die direkten Vorgesetzten.
Wenn die Tätigkeit durch eine befugte Person übertragen wurde, ist eine Eingruppierungsfeststellungsklage erfolgversprechend.
Wenn nicht, dann darfst Du genau genommenen nur die Aufgaben übernehmen, die in der alten Tätigkeitsbeschreibung hast. Ich würde diese als nächstes von der Personalstelle anfordern, Du musst ja wissen, was Du zu tun hast.
Egon12:
Erstmal danke für eurer Feedback.
Der Schriftwechsel und auch die Bestätigung des Antragseinganges habe ich natürlich aufgehoben.
Die höherwertigen Tätigkeiten können nicht auf einen anderen Dienstposten geschoben werden, es handelt sich um originäre Tätigkeiten meiner aktuellen Tätigkeitsbeschreibung, der Schwerpunkt hat sich nur nachweislich in Richtung der Aufgaben von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung verschoben. Die Fallzahlen belegen die Verschiebung der Aufgaben.
Jetzt könnte man überlegen ob man mir Aufgaben weg nimmt, damit meine Fallzahlen wieder stimmen. Das geht allerdings nicht, da es schlicht Niemanden gibt mit entsprechender Eingruppierung.
Aus dem Grund habe ich in 2021 auch den Antrag zur Überprüfung der Eingruppierung gestellt. Das Anfertigen einer Tätigkeitsbeschreibungen scheint ungefähr genau so beliebt wie Fußnägel ausreißen, zumindest wenn man einen technischen Hintergrund hat.
Aber die aktualisierte Tätigkeitsbeschreibung meines Fachbereiches liegt vor nur in der Administration gehts anscheinend nicht weiter.
Organisator:
--- Zitat von: Egon12 am 12.11.2024 13:08 ---Erstmal danke für eurer Feedback.
Der Schriftwechsel und auch die Bestätigung des Antragseinganges habe ich natürlich aufgehoben.
Die höherwertigen Tätigkeiten können nicht auf einen anderen Dienstposten geschoben werden, es handelt sich um originäre Tätigkeiten meiner aktuellen Tätigkeitsbeschreibung, der Schwerpunkt hat sich nur nachweislich in Richtung der Aufgaben von besonderer Schwierigkeit und Bedeutung verschoben. Die Fallzahlen belegen die Verschiebung der Aufgaben.
Jetzt könnte man überlegen ob man mir Aufgaben weg nimmt, damit meine Fallzahlen wieder stimmen. Das geht allerdings nicht, da es schlicht Niemanden gibt mit entsprechender Eingruppierung.
Aus dem Grund habe ich in 2021 auch den Antrag zur Überprüfung der Eingruppierung gestellt. Das Anfertigen einer Tätigkeitsbeschreibungen scheint ungefähr genau so beliebt wie Fußnägel ausreißen, zumindest wenn man einen technischen Hintergrund hat.
Aber die aktualisierte Tätigkeitsbeschreibung meines Fachbereiches liegt vor nur in der Administration gehts anscheinend nicht weiter.
--- End quote ---
na dann, wie geschrieben, einfach nach der alten Tätigkeitsbeschreibung weiterarbeiten. Dein Chef wird dann schon hinnemachen, dir die neuen Aufgaben übertragen zu lassen.
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