Autor Thema: [RP] Freistellung bei Zeugenaussage  (Read 1959 times)

B64

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[RP] Freistellung bei Zeugenaussage
« am: 08.11.2024 02:59 »
Guten Tag,

ich wurde zu einer Zeugenaussage im Auftrag der Staatsanwaltschaft vorgeladen und muss dementsprechend nun bei der Polizeidienststelle erscheinen.

Es geht um ein privates Geschehnis, welches definitiv nichts mit meinem Beamtenverhältnis zutun hat.
Muss ich dafür nun (Sonder)Urlaub beantragen und den entsprechenden Verdienstausfall(?) bei der Polizei geltend machen? Oder steht mir eine Freistellung seitens des Dienstherren zu?

Im ganzen wäre dies sowieso linke Tasche rechte Tasche…

Möchte das ganze ungerne ohne Vorwissen mit meiner Personalstelle klären, da ich am liebsten einfach eine Mail ala „hier ist Rechtsgrundlage XY deswegen bitte frei“ senden möchte, damit keinerlei Rückfragen zur Vorladung entstehen.

Vielen Dank schonmal.
« Last Edit: 08.11.2024 09:08 von Admin »

Matze1986

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Antw:(RLP) Freistellung bei Zeugenaussage
« Antwort #1 am: 08.11.2024 07:33 »
Wenn Sie als Zeuge geladen werden, stellen Sie einen Antrag auf Sonderurlaub. Die Ladung einfach als Anlage beifügen.
Sollte doch ein dienstlicher Zusammenhang bestehen, benötigen Sie eine Aussagegenehmigung.

ProfTii

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Antw:(RLP) Freistellung bei Zeugenaussage
« Antwort #2 am: 08.11.2024 07:38 »
Guten Morgen,

im Umkehrschluss zu § 20 Abs. 1 Nr. 2 UrlVO RLP steht dir keine Freistellungsanspruch unter Fortzahlung der Bezüge zu. Nach § 32 kannst du entsprechend ohne Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden.

Ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls steht dir entsprechend nicht zu.   

Matze1986

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Antw:(RLP) Freistellung bei Zeugenaussage
« Antwort #3 am: 08.11.2024 07:47 »
Guten Morgen,

im Umkehrschluss zu § 20 Abs. 1 Nr. 2 UrlVO RLP steht dir keine Freistellungsanspruch unter Fortzahlung der Bezüge zu. Nach § 32 kannst du entsprechend ohne Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge freigestellt werden.

Ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls steht dir entsprechend nicht zu.
Das wäre ja wirklich bitter...
« Last Edit: 08.11.2024 07:54 von Matze1986 »

Gewerbler

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Antw:(RLP) Freistellung bei Zeugenaussage
« Antwort #4 am: 08.11.2024 08:09 »
Bevor man sich ohne Bezüge freistellen lässt, nutzt man doch lieber Gleitzeit, sofern möglich, oder?

ProfTii

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Antw:(RLP) Freistellung bei Zeugenaussage
« Antwort #5 am: 08.11.2024 08:25 »
[...]
Das wäre ja wirklich bitter...
[/quote]

Bei Gerichtsterminen kann man sich den Verdienstausfall auf Antrag aufgrund einer Verdienstabrechnung (bis zu 17€ pro Std.) vom Gericht erstatten lassen, wie sich das bei Terminen der Staatsanwaltschaft verhält weiß ich tatsächlich auch nicht. Den einen Termin den ich bisher in der Art hatte habe ich in die Freizeit verschoben, um mich hierum gar nicht erst kümmern zu müssen.

B64

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Antw:(RLP) Freistellung bei Zeugenaussage
« Antwort #6 am: 08.11.2024 08:45 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Bei Gerichtsterminen kann man sich den Verdienstausfall auf Antrag aufgrund einer Verdienstabrechnung (bis zu 17€ pro Std.) vom Gericht erstatten lassen, wie sich das bei Terminen der Staatsanwaltschaft verhält weiß ich tatsächlich auch nicht. Den einen Termin den ich bisher in der Art hatte habe ich in die Freizeit verschoben, um mich hierum gar nicht erst kümmern zu müssen.
Der Vorladung ist tatsächlich ein Vordruck zur Kostenrückerstattung beigefügt, gehe daher von einem Erstattungsanspruch für die Fahrtkosten sowie des Verdienstausfalls aus.


Werde nun aber einfach mobiles Arbeiten machen und die „bittere“ schlucken und an diesem Tag ca. 4 Stunden minus machen.

Halte es nichtsdestotrotz für bürokratischen Irrsinn ein solches Fass für Beamte aufzumachen. Da wie erwähnt linke Tasche rechte Tasche.

ProfTii

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Antw:[RP] Freistellung bei Zeugenaussage
« Antwort #7 am: 08.11.2024 09:38 »
Ich weiß nicht wann du deinen Termin hast, aber du kannst natürlich mal beim Zuständigen anrufen und den Termin so vereinbaren, dass du zumindest nicht allzu viel Minus machen würdest. Die Termine für Zeugenaussagen sind anders als Gerichtstermine nicht in Stein gemeißelt und lassen sich für gewöhnlich auch um ein paar Tage verschieben.