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Einladungspflicht Schwerbehinderter

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johannk:
Servus!

Bin die Tage auf einem Seminar und man lernt ja immer neue "Kollegen" aus anderen Behörden kennen.

Wir sind in derselben Einrichtung auch bzgl. Verpflegung und Übernachtung untergebracht.

Beim gestrigen "Feierabendbierchen" und belegten Stullen haben wir über o. g. gesprochen.

Ein Personaler meinte, dass bei denen selbst die schwerbehinderten Bewerber eingeladen werden, die ihre Schwerbehinderung weder im Anschreiben noch im Lebenslauf angegeben haben, sondern die Schwerbehinderung aufgrund deren Status als Arbeitslose bekannt sind. Diese werden dann per Skye abgefrühstückt.

Eine andere konnte das verstehen, wenngleich in dem Beispiel davor gar keine Einladungspflicht besteht. Bei denen hatte sich mal eine beworben, die sowas geschrieben hat, dass sie 50 % nach dem SGB IX hat. Diese wurde nicht eingeladen, obwohl nicht offensichtlich ungeeignet, dann wurde eine Entschädigung geltend gemacht und schließlich geklagt, wo man ihr dann Recht gab. Sie bekam 2 Bruttos.

Jetzt finde ich beides schon sehr strange.

Im ersten Fall, wenn gar keine Einladungspflicht besteht, dennoch eingeladen wird, warum macht man es? Und, verstößt das nicht gegen Datenschutz?

Im zweiten Fall: ok, ein guter Personaler versteht, was sich hinter dieser Formulierung verbirgt. Dennoch finde ich sie grenzwertig, dass man damit die Einladungspflicht auslöst.

Wie sind da Eure Erfahrungen?

Danke.

LG

egotrip:
Verstehe ich das richtig?

Man unterstellt, dass alle arbeitslosen Bewerber automatisch schwerbehindert sind ?

johannk:

--- Zitat von: egotrip am 08.11.2024 09:56 ---Verstehe ich das richtig?

Man unterstellt, dass alle arbeitslosen Bewerber automatisch schwerbehindert sind ?

--- End quote ---

Arbeitslose, die schwerbehindert sind und ihren Schwerbehindertenstatus der entsprechenden Agentur mitgeteilt haben und sich dann bei dieser Agentur bewerben, werden eingeladen, obwohl die Schwerbehinderteneigenschaft in den Bewerbungsunterlagen nicht angegeben wurde.

Umlauf:
Wenn der Schwerbehindertenstatus aus den Unterlagen hervorgeht, ist das doch auch mitgeteilt.

johannk:
Aus den Unterlagen des Bewerbes als Arbeitoser bei Arbeitsvermittler.

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