Arbeitsvorgänge:
1. Organisation des Geschäftsbetriebes – 60 % der Arbeitszeit
Tätigkeiten:
Auskunftsdienst und Kommunikation: Eigenständige Bearbeitung von Anfragen und die Bereitstellung von Auskünften, sowohl mündlich als auch schriftlich. Dabei triffst du eigenständig Entscheidungen zur Weiterleitung und Priorisierung von Informationen.
Du darfst selber entscheiden in welcher Reihenfolge Sachen weitergeleitet werden oder ob jemand nicht informiert wird. Gab es hier eine eigene geistige Initiative? Muss hier
wiederkehrend eine neue Entscheidung geprüft, abgewogen und mit einer individuellen Lösungsentwicklung versehen werden? Ich glaube nicht. Wenn man mal ein neues Papier auf den Tisch bekommt dann muss man kurz nachdenken wie damit zu verfahren ist, das ist aber keine selbstständige Leistung. Weil nach kurzer geistiger Arbeit kommt man zu einem Schluss. Und danach ist dieses Papier immer nach diesem Schluss zu bearbeiten. Sprich wir haben Fall A wird mit Lösung X bearbeitet. Das ist selbstständiges arbeiten aber keine selbständige Leistung.
Verwaltung der Schüler- und Personalakten: Du bist verantwortlich für die vollständige und fehlerfreie Pflege der Akten und die Archivierung von relevanten Dokumenten, sowohl digital als auch analog. Hier triffst du eigenständig Entscheidungen zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung und Archivierung von Unterlagen gemäß Datenschutzvorgaben.
Gleiche Begründung wie bei dem Fall davor. Hier wird sogar nochmal drauf hingewiesen, dass man Vorgaben des Datenschutz unterliegt. Sprich ich habe vorgegebene Maßnahmen die ich treffen muss, wenn ein Fall X vorliegt. Die Tatsache das man selber entscheidet ob man das Digital oder in Papierform, mit Excel oder mit Word, mit Roten oder grünen Akten macht spielt keiner Rolle.
Beschaffungsmanagement: Du bist verantwortlich für die Beschaffung von Lehr-, Lern- und Bürobedarf und führst diese im Rahmen des schulischen Budgets eigenständig durch. Hierzu zählt auch die eigenständige Auswahl von Anbietern, das Einholen von Angeboten und das Treffen von Entscheidungen zu den zu beschaffenden Materialien. Im Rahmen dieser Aufgaben verantwortest du auch das Budget von bis zu 1.000 € je Fall.
Es ist klar, wenn Papier alle ist, wird Papier bestellt. Wenn der Bürostuhl abgenutzt ist wird ein neuer bestellt. Wenn der aktuelle Drucker zu langsam ist für das aufkommende Maß an Druckaufträgen dann muss ein neuer her.
Aber wir reden hier ja nicht davon, dass die Sekretärin sich drum kümmert ein neues Digitalisierungskonzept für die Schule zu entwerfen. Wenn die Lehrer auf die Barrikaden gehen weil mit den alten Tafeln nicht mehr gearbeitet wird und es sollen digitale Lösungen her, dann wird sich wohl irgend einer aus der IT der Verwaltung um die Auswertung und Beschaffung kümmern.
Und selbst wenn das Sekretariat sich um die Beschaffung von Stühlen und Tischen für das gesamte Haus kümmern soll, dann wird das sicherlich vorher angeordnet von einer Leitungsposition. Vorschläge für die Beschaffung werden der Leitung vorgelegt und die segnen ab. Das ist nicht selbstständig, das ist mit Anweisung und Absegnung
Überwachung der Schulpflicht: In Zusammenarbeit mit der Schulleitung und dem Schulträger überwachst du eigenständig die Schulpflicht der Schüler und erstellst im Bedarfsfall Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Deine Entscheidungen in diesem Bereich sind maßgeblich für die rechtssichere Dokumentation und Weiterleitung.
Es tritt Fall A ein (Kind kommt nicht), es wird Fall X ausgelöst (Anzeige an Stadtverwaltung) mit Spielraum Fall Y (Dies nicht zu tun oder nur die Eltern zu kontaktieren). Da sind wir wieder bei der Begründung von dem ersten Beispiel weiter oben.
Schülerbeförderung und -bescheinigungen: Du bearbeitest eigenverantwortlich die Anträge zur Schülerbeförderung und Kostenerstattung und triffst die notwendigen Entscheidungen hinsichtlich der Ausgabe von Fahrkarten und Ersatzbescheinigungen.
Erste Hilfe: Du organisierst und koordinierst eigenverantwortlich die Erstversorgung in Notfällen, benachrichtigst Schulsanitäter und informierst die Erziehungsberechtigten oder Landespersonal. Du triffst Entscheidungen bezüglich der Weiterleitung von Notfallinformationen.
Wenn ein Erstversorgungsnotfall eintritt dann ist doch klar vorgegeben was zu tun ist. Ohnmacht? Stabile Seitenlage und Notarzt rufen. Schnittwunde? Verband drauf. Hier ist eher die Abwägung gegeben ob ich über
alles die Eltern informiere. Das ist wieder mehr unter selbstständig arbeiten, nicht selbstständige Leistung zu sehen.
Dann fangen wir doch mal damit an. Hier wird ganz oft und toll das Wort eigenständig eingebracht. Heißt im Endeffekt nur das keiner permanent daneben sitzen soll um dir immer weiter zu sagen tu dies, tu jenes, tu solches.