Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gewährung einer Zulage nach 9c
Fritz0602:
Aber was genau bedeutet in diesem Sinne "übertragen"?
Bedeutet es:
- ich hatte zu Beginn meiner Einstellung ein Tätigkeitsgebiet, welches nicht der 9c entsprach und aufgrund einer zeitweisen Vertretung (als Beispiel) muss ich weitere Aufgaben übernehmen, welcher einer 9c gleich kommen?
oder
- ich hatte von Beginn an meiner Einstellung ein Tätigkeitsgebiet welcher der 9c entspricht und mit meiner Einstellung wurden mir diese bereits übertragen?
Ich sehe eher den zweiten Punkt, zumindest wenn es nach § 14 TVöD geht.
MoinMoin:
Der AG überträgt dir deine auszuübenden Tätigkeiten.
Wie du oder der AG den Nachweis erbringt, dass er sie dir übertragen hat, ist in der Tat das Dilemma.
Der AG wird in der Regel durch die Personalabteilung vertreten (nicht durch den Vorgesetzen, denn der darf normerweise keine Tätigkeiten übertragen die eine Höhergruppierung zur Folge hätte, da das eine AV Änderung wäre).
Also lässt man sich im Zweifel am besten durch den PA die auszuübenden Tätigkeiten bestätigen.
Also man legt die ausgeübten vor und fragt nach, ob dies auch die auszuübenden sind.
Fritz0602:
Würde als Nachweis auch meine Stellenausschreibung aus November 2023 dienen?
Oder müsste hierzu eine neue Stellenbeschreibung gemacht werden?
MoinMoin:
Nachweis wem gegenüber?
Die Stellenausschreibung ist in der Regel immer ein gutes Indiz zu erkennen, was der AG dir übertragen will, wollte oder hat.
Wenn neue Tätigkeiten ausgeübt werden sollen, dann braucht man natürlich eine neue Tätigkeitsdarstellung.
Stellen sind tariflich unbeachtlich, aber meist wird Stellenbeschreibung als Synonym für die Erfassung der auszuübenden Tätigkeiten benutzt.
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