Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob mir eine Zulage nach 9c zusteht.
Ich bin gelernter Verwaltungsfachangestellter und habe seit Dezember 2023 eine Stelle inne, welche mit einer 9c ausgeschrieben wurde.
Natürlich wurde ich in die EG 9a eingeordnet, da ich die Voraussetzungen für eine 9c aufgrund meiner Ausbildung nicht erfülle. Ich habe die Stelle aber damals trotzdem angenommen, da mir versprochen wurde zeitnah den Aufsteiger Lehrgang zu machen. Nun wird daraus aber einfach nichts, bzw. mein Arbeitgeber zögert es hinaus.
Da ich die Aufgaben des gehobenen Dienstes aber übernehme, frage ich mich, ob mir eine Zulage zusteht.
Nach §14 TVöD hat man nur Anspruch auf eine Zulage wenn man die Aufgabe vorübergehend übertragen bekommen hat. Das liegt bei mir ja aber nicht vor, ich habe mich aktiv auf diese Stelle beworben und erhalten. Die Aufgaben laut Stellenausschreibung führe ich durch auch wenn ich laut Ausbildung nicht qualifiziert dafür bin. Es wurden mir also keine Aufgaben gestrichen, nur weil ich die 9a erhalte.
Allerdings habe ich noch den § 13 TVöD gelesen. Wäre es darüber möglich?
Lg