[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage

Begonnen von r00k, 09.11.2024 08:41

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r00k

Hallo zusammen,
ich würde gerne einen Sachverhalt zu meiner Person bei einem Landkreis in Niedersachsen teilen:

Ich habe mich auf eine intern ausgeschriebene Position mit Führungsverantwortung beworben. In der Stellenausschreibung stand, dass Führungserfahrungen wünschenswert sind. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist habe ich erfahren, dass ich der einzige Bewerber bin. Nach einigen Wochen hat sich die Personalabteilung dazu entschieden, die Stelle zusätzlich extern auszuschreiben, um die Bewerberanzahl zu erhöhen. Meine Bewerbung solle dabei natürlich weiterhin Berücksichtigung finden. Die Stellenausschreibung wurde angepasst, sodass Führungserfahrung nunmehr vorausgesetzt wird. Ich habe bereits die Anforderungen der internen Ausschreibung erfüllt, da ich bereits seit mehreren Jahren stv. Leiter einer OE bin und Führungskräfte-Seminare besucht habe.

Dazu kommt noch, dass in einem parallel laufenden Ausschreibungsverfahren einer weiteren Führungsposition eine Mitarbeiterin eingestellt wurde, die noch weniger Führungserfahrung nachweisen kann. Diese Stelle wurde auch nur intern ausgeschrieben... Gleichstellung?

Ist das Vorgehen der Personalabteilung rechtens? Hat jemand ähnliches erfahren?




Amtsschimmel99

Man drückt sich doch ganz offensichtlich, Dir mitzuteilen, dass man Dich nicht haben möchte. Sonst hätte man dich eingestellt und fertig. Statt Absage hält man Dich warm für den Fall, dass sich wirklich niemand findet.

r00k

Das ist mir klar. Es geht mir um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens.

Organisator

Das ist rechtmäßig. Auch wenn es nur ein Bewerber ist besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung, wenn man nicht geeignet ist. Eleganter wäre jedoch eine Absage gewesen und ein neues Besetzungsverfahren.

r00k

Ich bin ja aber geeignet, da ich dem Anforderungsprofil entspreche.

Organisator

Zitat von: r00k in 11.11.2024 12:47
Ich bin ja aber geeignet, da ich dem Anforderungsprofil entspreche.

Nein, damit entsprichst du nur den Mindestanforderungen. Auch dann kann ein Arbeitgeber dich nicht als geeignet bewerten.

Gruenhorn

Aber wünschenswert ist doch kein konstitutives Merkmal. Wünschenswert ist im wesentlichen egal.