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[Allg] Elternunterhalt wegen hoher Nachzahlung

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InternetistNeuland:
Sollte es irgendwann zu hohen Nachzahlungen aufgrund der angemessenen Alimentation kommen, so kann es ja durchaus passieren, dass im Jahr der Nachzahlung das Einkommen über 100.000 € liegt. Dadurch wäre man automatisch Elternunterhaltspflichtig.

Wäre die Besoldung hingegen jedes Jahr korrekt ausgezahlt worden, so hätte man in keinem Jahr über 100.000 € erhalten.

Kann man hier irgendwelche Ansprüche gegen den Dienstherren geltend machen? Muss der Dienstherr den entstandenen finanziellen Schaden ausgleichen?

LehrerInNRW:
Gilt da nicht das Zuflussprinzip?

InternetistNeuland:

--- Zitat von: LehrerInNRW am 09.11.2024 12:40 ---Gilt da nicht das Zuflussprinzip?

--- End quote ---

Würde ich auch sagen. Da eine Nachzahlung ja womöglich auf einen Schlag erfolgt, wird somit in einem Jahr die Grenze von 100.000 € gerissen. Für dieses Jahr wäre man elternunterhaltspflichtig.

Kleeblatt:
Was wird denn hier für eine sinnlose Diskussion eröffnet?
Was wäre , wenn....?
Who knows?
Ein Blick in das Gesetz und schon wäre das Thema nicht aufgekommen.
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Vermutung, dass das EK des pflichtigen Kindes unter 100k EUR liegt.
Des weiteren sind Freibeträge abzuziehen.
Und wenn doch zu leisten wäre?
Die Eltern sind gut auf Staatskosten untergebracht und versorgt,
da kann das Kind locker einmal ein paar Euro zahlen.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Kleeblatt am 09.11.2024 17:59 ---Was wird denn hier für eine sinnlose Diskussion eröffnet?
Was wäre , wenn....?
Who knows?
Ein Blick in das Gesetz und schon wäre das Thema nicht aufgekommen.
Grundsätzlich gilt die gesetzliche Vermutung, dass das EK des pflichtigen Kindes unter 100k EUR liegt.
Des weiteren sind Freibeträge abzuziehen.
Und wenn doch zu leisten wäre?
Die Eltern sind gut auf Staatskosten untergebracht und versorgt,
da kann das Kind locker einmal ein paar Euro zahlen.

--- End quote ---

Es geht um fünfstellige Beträge die nicht zu leisten wären, würde der Arbeitgeber dem Grundgesetz folgen.

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