Beamte und Soldaten > Beamte Nordrhein-Westfalen
Leistungsbezüge in der Besoldungsanpassung 2024
uniprof:
--- Zitat von: sophia2005 am 16.11.2024 17:06 ---
--- Zitat von: St3f4n am 09.11.2024 21:09 ---Hallo Zusammen,
es werden ja nun für die auslaufenden Besoldungsordnungen C und H die Zuschüsse usw. mit 4,76% erhöht. Was passiert mit Flappy Bird den Leistungsbezügen der Besoldungsordnung W? Mir scheint, da passiert rein gar nichts?
Ist das so? Versteht das jemand?
--- End quote ---
Für die Besoldungsordnung W gibt es derzeit keine allgemeine Erhöhung der Leistungsbezüge wie bei C und H. Während die Zuschüsse dort angepasst werden, bleiben die Leistungsbezüge in der Besoldungsordnung W unverändert, was viele beunruhigen könnte.
--- End quote ---
Das ist so nicht ganz richtig. Meine Leistungsbezüge, die unbefristet gewährt werden und auch an regelmäßigen Gehaltserhöhungen teilnehmen (gemäß vertraglicher Vereinbarung mit Rektor), wurden in 11/24 um 4.76% erhöht. Das war auch so im Gesetz vorgesehen.
St3f4n:
Danke für die vielen Antworten! Offenbar sind die 4,76% der Usus, auch wenn ich das aus dem Gesetzestext nicht wirklich so entnehmen kann.
St3f4n:
Mit dem 01.02.2025 wird dann die Grundbeträge W sowie auch die Leistungszulagen mit 5,5% erhöht, ist das richtig?
uniprof:
--- Zitat von: St3f4n am 25.11.2024 08:18 ---Mit dem 01.02.2025 wird dann die Grundbeträge W sowie auch die Leistungszulagen mit 5,5% erhöht, ist das richtig?
--- End quote ---
Ja, aber nur bei (unbefristeten) Zulagen, für die festgelegt wurde, dass diese an regelmäßigen Gehaltsanpassungen teilnehmen. Das muss vertraglich so vereinbart worden sein.
hydrou:
Kann ich so bestätigen:
- Erhöhung für unbefristete Zulagen, z.B. besondere Leistungszulagen aufgrund beruflicher Vorerfahrungen oder später beantragte, länger als fünf Jahre gewährte besondere Leistungszulagen
- keine Erhöhung für befristete Zulagen, z.B. Umwandlung von Ermäßigung der Lehrverpflichtung für Forschung als Leistungszulage oder Funktionszulage oder neu beantragte besondere Leistungszulage innerhalb der ersten fünf Jahre ab Gewährung
Beispielhaft: https://www.fh-muenster.de/hochschule/aktuelles/amtliche_bekanntmachungen/ab.php?id=934&year=2013
§2 Abs. 2 (...) Der Stufenwert nimmt an den Besoldungsanpassungen teil.
§2 Abs. 3: (...) Unbefristet gewährte besondere Leistungsbezüge nehmen an den regelmäßigen Besoldungsanpassungen teil.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version