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Vom Amtsarzt beauftragte weitere ärztliche Untersuchungen - Kostenübernahme
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sk161079:
Guten Abend,
im Zuge einer amtsärztlichen Untersuchung vor der letztlich geglückten Verbeamtung auf Lebenszeit waren weitere medizinische Abklärungen erforderlich. Auf Ersuchen des zuständigen Gesundheitsamts war ich daher bei verschiedenen Fachärzten und habe entsprechende Befunde eingeholt. Meine Frage wäre, wer gemäß den Bestimmungen in Niedersachsen die Kosten für diese vom Amtsarzt beauftragten zusätzlichen fachärztlichen Untersuchungen übernimmt. Ist hier der Dienstherr in der Pflicht oder müssen die fachärztlichen Untersuchungen, die im vorstehend beschriebenen Kontext angefallen sind, über die Beihilfe und/oder PKV abgerechnet werden? Leider habe ich dazu keine Auskunft gefunden. Ich weiß nur, dass die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung an sich vom Dienstherrn getragen werden. Gleichzeitig habe ich gelesen, dass private Krankenversicherungen die Kosten für Befundberichte bzw. ärztliche Gutachten oft nicht erstatten, wenn sie nicht von der Versicherung selbst in Auftrag gegeben wurden. Dies wäre ja auch bei einer amtsärztlichen Veranlassung der Fall. Ich bin daher gerade hinsichtlich des weiteren Verfahrens etwas unsicher. Hat jemand diesbezüglich Erfahrung und kann evtl. sogar auf konkrete gesetzliche Grundlagen oder Erlasse verweisen?
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