Autor Thema: [NI] Ausschreibungsverfahren - Frage  (Read 1371 times)

r00k

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[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
« am: 09.11.2024 08:41 »
Hallo zusammen,
ich würde gerne einen Sachverhalt zu meiner Person bei einem Landkreis in Niedersachsen teilen:

Ich habe mich auf eine intern ausgeschriebene Position mit Führungsverantwortung beworben. In der Stellenausschreibung stand, dass Führungserfahrungen wünschenswert sind. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist habe ich erfahren, dass ich der einzige Bewerber bin. Nach einigen Wochen hat sich die Personalabteilung dazu entschieden, die Stelle zusätzlich extern auszuschreiben, um die Bewerberanzahl zu erhöhen. Meine Bewerbung solle dabei natürlich weiterhin Berücksichtigung finden. Die Stellenausschreibung wurde angepasst, sodass Führungserfahrung nunmehr vorausgesetzt wird. Ich habe bereits die Anforderungen der internen Ausschreibung erfüllt, da ich bereits seit mehreren Jahren stv. Leiter einer OE bin und Führungskräfte-Seminare besucht habe.

Dazu kommt noch, dass in einem parallel laufenden Ausschreibungsverfahren einer weiteren Führungsposition eine Mitarbeiterin eingestellt wurde, die noch weniger Führungserfahrung nachweisen kann. Diese Stelle wurde auch nur intern ausgeschrieben... Gleichstellung?

Ist das Vorgehen der Personalabteilung rechtens? Hat jemand ähnliches erfahren?



« Last Edit: 09.11.2024 19:52 von Admin »

Amtsschimmel99

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Antw:Ausschreibungsverfahren - Frage
« Antwort #1 am: 09.11.2024 12:55 »
Man drückt sich doch ganz offensichtlich, Dir mitzuteilen, dass man Dich nicht haben möchte. Sonst hätte man dich eingestellt und fertig. Statt Absage hält man Dich warm für den Fall, dass sich wirklich niemand findet.

r00k

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Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
« Antwort #2 am: 09.11.2024 23:09 »
Das ist mir klar. Es geht mir um die Rechtmäßigkeit des Vorgehens.

Organisator

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Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
« Antwort #3 am: 11.11.2024 09:44 »
Das ist rechtmäßig. Auch wenn es nur ein Bewerber ist besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung, wenn man nicht geeignet ist. Eleganter wäre jedoch eine Absage gewesen und ein neues Besetzungsverfahren.

r00k

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Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
« Antwort #4 am: 11.11.2024 12:47 »
Ich bin ja aber geeignet, da ich dem Anforderungsprofil entspreche.

Organisator

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Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
« Antwort #5 am: 11.11.2024 14:47 »
Ich bin ja aber geeignet, da ich dem Anforderungsprofil entspreche.

Nein, damit entsprichst du nur den Mindestanforderungen. Auch dann kann ein Arbeitgeber dich nicht als geeignet bewerten.

Gruenhorn

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Antw:[NI] Ausschreibungsverfahren - Frage
« Antwort #6 am: 11.11.2024 15:36 »
Aber wünschenswert ist doch kein konstitutives Merkmal. Wünschenswert ist im wesentlichen egal.