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Entgeltgruppenzulage in EG 8, Voraussetzungen

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Elke1980:
Hallo zusammen,

mir ist jetzt beim TV-L-Rechner aufgefallen, dass es ja eine derzeit etwa 160 € betragende Entgeltgruppenzulage für EG 8 gibt.

Ich bin ursprünglich gelernte Chemikantin, aber in der Funktion einer Laborantin in VIb BAT mit Aufstieg nach Vc eingestellt worden und daher seit vielen Jahren in EG 8. Zu meinen Tätigkeiten gehört (offiziell übertragen) auch und insbesondere die selbständige Durchführung studentischer Praktika (Chemielabor für Materialprüfung) und die laborseitige Mitbetreuung von Studenten in Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten. Die Arbeitszeitanteile hierfür sind aber nicht groß genug, um meine Tätigkeit insgesamt mit 9a zu bewerten.

Gäbe es eine Möglichkeit, zumindest die EG-Zulage rechtssicher zu begründen? Sieht jemand eine Möglichkeit?

Danke und schöne Grüße von
Elke

Farold:
Das würde mich jetzt auch sehr interessieren denn von so einer Zulage habe ich noch nie gehört.

Capo:
Die Entgeldgruppenzulage ist nicht pauschal für EG8, die Frage ist in welcher Entgeldgruppe der EGO man Eingruppiert ist. Z.B. In der EG9a
"Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung,
deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebietes und große Selbständigkeit wesentlich aus der Fallgruppe 4 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr.2)"
Für die EG 8 kenne ich jetzt kein Beispiel.

Capo:
Für EG 8 Z.B. "Theatermaler,
die für die Einteilung und den Ablauf der Arbeit von mindestens zehn Theaterund Kostümmalern und Kascheuren verantwortlich sind.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 8.)
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)"

Susa:

--- Zitat von: Capo am 13.11.2024 12:44 ---Die Entgeldgruppenzulage ist nicht pauschal für EG8, die Frage ist in welcher Entgeldgruppe der EGO man Eingruppiert ist. Z.B. In der EG9a
"Handwerksmeister, Industriemeister und Meister mit erfolgreich abgeschlossener aufgabenspezifischer Sonderausbildung,
deren Tätigkeit sich durch den Umfang und die Bedeutung des Aufgabengebietes und große Selbständigkeit wesentlich aus der Fallgruppe 4 heraushebt.
(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr.2)"
Für die EG 8 kenne ich jetzt kein Beispiel.

--- End quote ---


Das würde mich jetzt auch interessieren. Würde es diese Zulage in EG9a auch im Bereich der Serviceeinheiten/Justiz geben? Was wären die Voraussetzungen dafür? Wusste gar nicht das es sowas gibt.

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