Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
MeisterKajo:
Das Entgelt solle sich entsprechend der Stundenmehrung erhöhen.
Also so wie man dies hier liest, ist es tatsächlich sehr schwer/eher nicht möglich.
Der AG ist Mitglied im KAV
BeamterNWmD:
--- Zitat von: McOldie am 10.11.2024 19:20 ---Warum soll die Arbeitszeit erhöht werden?
--- End quote ---
Die Frage nach dem "Wieso" sollten wir die Sorge des Fragestellers sein lassen.
Evtl. ist er selbst Arbeitgeber und möchte lieber mehr Stunden/Entgelt auszahlen anstatt immer weiter Überstunden aufbauen zu lassen.
Evtl. ist er jedoch auch Beschäftigter und möchte eine Art individuelle Vereinbarung i.S. eines Lebensarbeirszeitkontos treffen.
Wer weiß...
Jedenfalls folge ich deinem Nachredner:
Wenn der TVöD angewendet wird (und dann sollte sich ein AG damit auskennen), ist dort kein Verhandlungsspielraum eingeräumt.
M.W. ist jede Kommune in Deutschland (bzw. sie haben sich selbst) dazu verpflichtet, den TVöD anzuwenden.
Dann gilt ganz klar bspw. EG8 für eine gewisse vorgegebene Vollzeittätigkeit.
Wer nicht nach Tarif bezahlt, kann natürlich auch 1.000 oder 7.000 € für 43h/Woche bezahlen.
BAT:
Auch im Tarif kann man mehr zahlen, da für den Bereich VKA die VL ein Mindestbetrag sind.
TVOEDAnwender:
Wenn der Arbeitnehmer nicht Mitglied bei ver.di oder bei einer dbb-gewerkschaft ist, ist dies ohne Probleme möglich, da die Anwendung des TVöD dann nur aufgrund einer einzelvertraglichen Klausel erfolgt, somit keine "echte" Tarifbindung besteht und der Arbeitgeber den TVöD nicht zwingend anwenden muss.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: BeamterNWmD am 11.11.2024 18:04 ---
--- Zitat von: McOldie am 10.11.2024 19:20 ---Warum soll die Arbeitszeit erhöht werden?
--- End quote ---
M.W. ist jede Kommune in Deutschland (bzw. sie haben sich selbst) dazu verpflichtet, den TVöD anzuwenden.
Dann gilt ganz klar bspw. EG8 für eine gewisse vorgegebene Vollzeittätigkeit.
Wer nicht nach Tarif bezahlt, kann natürlich auch 1.000 oder 7.000 € für 43h/Woche bezahlen.
--- End quote ---
In den Satzungen der KAVen (z.B. KAV-NW Satzung § 6 Abs. 1 Buchst. a) verpflichten sich die Mitglieder des KAV zwar, die (vom KAV bzw. der VKA abgeschlossenen) Tarifverträge durchzuführen. Aber im schlimmsten Fall gibts ne Verbandsstrafe oder Ausschluss ausm KAV, falls der KAV da ne Nase dran kriegt. Bei einer Vereinbarung mit einem einzelnen Arbeitnehmer wird das sicherlich kein Thema sein. Außerdem ist der KAV immer nur dann kritisch, wenn Regelungen eine Besserstellung zum TVöD darstellen. Ob das hier eine Besserstellung darstellt würde ich bestreiten. Mit den Flächentarifverträgen soll ja eine Konkurrenz (und Abwerbung) der kommunalen Arbeitgeber von Arbeitskräften ja verhindert werden. Durch die Öffnungsbeschlüsse ("Fachkräfte-Richtlinie" mit Zulagen von bis zu 1.500 EUR) wird dieses Prinzip der Flächentarifverträge aber seit über einem Jahrzehnt inzwischen sowieso durch die VKA bzw. den KAVen selbst untergraben.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version