Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
MeisterKajo:
Vielen Dank für die Antworten.
Casa:
Ich sehe spontan keine Schwierigkeiten.
Alternative 1:
a) Vertrag über 43,5h / Woche abschließen. - Schlimmstenfalls gibts hier ein "DuDuDu", wobei ich mich Frage, wer sich daran stören sollte.
b) Überstunden auszahlen lassen. - Das ist tariflich zulässig. Es wird ein Überstundenzuschlag fällig.
Alternative 2:
a) Vertrag über die tarifliche Höchstarbeitszeit beibehalten.
b) Langzeitarbeitszeitkonto vereinbaren und die Zeit dann nehmen, wenn sie benötigt wird, bspw. für ein Sabbatical, Elternzeit, Elternzeit mit TZ -> 20h/Woche Arbeit, die man mit dem Arbeitszeitkonto ausgleicht.
Ob hier Überstundenzuschläge fällig werden, kann ich spontan nicht sagen.
Das Arbeitszeitgesetz ist meines Erachtens kein Problem, da es auf die werktägliche Arbeit als Bezugsgröße abstellt. Werktage sind Mo-Sa. Bei 43,5h / Woche ergeben sich 7,25h / Werktag
BAT:
Wo wäre die tarifliche Rechtsgrundlage für einen Abschluss mit erhöhter Arbeitszeit?
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: BAT am 12.11.2024 10:51 ---Wo wäre die tarifliche Rechtsgrundlage für einen Abschluss mit erhöhter Arbeitszeit?
--- End quote ---
Gibt es keine. Wenn aber keine beiderseitige Tarifbindung besteht ist das egal.
Casa:
Der TVöD sieht auch Arbeit über die tarifliche Arbeitszeit hinaus vor.
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