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Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden

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BAT:

--- Zitat von: MeisterKajo am 11.11.2024 15:12 ---
Der AG ist Mitglied im KAV

--- End quote ---

Garfield:
Es gibt dich im TVÖD eine ganz einfache Möglichkeit 43,5 Stunden zu arbeiten.
Überstunden.
Muss der AG halt anordnen und die entsprechenden Zuschläge zahlen, aber genau dafür ist der Tarifvertrag ja da.

Und man braucht nicht mal einen neuen Arbeitsvertag.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: BAT am 13.11.2024 09:07 ---
--- Zitat von: MeisterKajo am 11.11.2024 15:12 ---
Der AG ist Mitglied im KAV

--- End quote ---

--- End quote ---

Das ist egal, solange der Beschäftigte nicht Mitglied in einer Gewerkschaft ist. Dann besteht keine beiderseitige Tarifbindung. Ob der Arbeitgeber dann Probleme mit seinem KAV bekommt ist sein Problem, jedoch kein (rechtlicher) Hinderungsgrund, zum TVöD mit Nichtgewerkschaftsmitgliedern abweichende ggfls. schlechtere Arbeitsbedingungen einzelvertraglich vereinbaren zu dürfen (oder den TVöD auf Gewerkschaftsmitglieder gar nicht anzuwenden, wäre auch möglich).

BAT:
Ich gehe davon aus, dass die Probleme mit anderen Mitarbeitern eher das Problem sind als jene mit dem KAV. Wenn man es mal mit einem macht... Ist ja selbst bei tariflichen Ansprüchen so wie den Abänderungen bei den Stufenlaufzeiten.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: BAT am 16.11.2024 17:59 ---Ich gehe davon aus, dass die Probleme mit anderen Mitarbeitern eher das Problem sind als jene mit dem KAV. Wenn man es mal mit einem macht... Ist ja selbst bei tariflichen Ansprüchen so wie den Abänderungen bei den Stufenlaufzeiten.

--- End quote ---

Ich glaube kaum, dass die anderen Beschäftigten 43.5 h für das gleiche Tabellenentgelt arbeiten möchten (von einer Erhöhung des Entgelts hat der TE nichts geschrieben. Sie ergibt sich auch nicht automatisch durch die abweichende Vereinbarung einer höheren wöchentlichen Arbeitszeit)

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