Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
MeisterKajo:
Ich möchte jetzt keine Diskussion aufmachen wegen Grund der gewünschten Erhöhung, Möglichkeiten mit angeordneter Mehrarbeit, Überstunden oder Flexzeit. Fakt ist, der Beschäftigte würde dies wollen.
Für mich stellt sich die Frage, steht der TVöD-K entgegen, dass Beschäftigter und AG eine Erhöhung auf 43,5 Stunden vereinbaren, bzw. ist es in der öffentlichen Kommunalverwaltung nicht möglich, regulär mehr Arbeitsstunden abzuleisten?
Fall - Beschäftigter beantragt bei Personalamt eine Stundenerhöhung auf 43,5 Stunden/Woche - Antwort Personalamt, welches grundsätzlich einverstanden wäre - dies ist leider tarifrechtlich bei Beschäftigten nicht möglich.
Danke
MeisterKajo:
--- Zitat von: MoinMoin am 10.11.2024 21:41 ---
--- Zitat von: MeisterKajo am 10.11.2024 14:06 ---Hallo Leute,
ist es möglich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 43,5 Stunden festzulegen? Oder stehen hier tarifliche Gründ entgegen?
Danke
LG
--- End quote ---
Sofern der AG über oder aussertarifliche Vereinbarungen treffen darf, sehe ich da kein Problem.
Der tarifliche Grund der da entgegen steht ist die tariflich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit ;D
--- End quote ---
Von was hängt es ab, ob er AG außertarifliche Vereinbarungen treffen darf?
Schokokeks:
IdR davon, ob er Mitglied einer kommunalen AG-Vereinigung ist, die sich zur Anwendung des Tarifvertrags verpflichtet hat.
MoinMoin:
--- Zitat von: MeisterKajo am 11.11.2024 08:59 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 10.11.2024 21:41 ---
--- Zitat von: MeisterKajo am 10.11.2024 14:06 ---Hallo Leute,
ist es möglich, im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Beschäftigten und Dienststelle die wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 auf 43,5 Stunden festzulegen? Oder stehen hier tarifliche Gründ entgegen?
Danke
LG
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Sofern der AG über oder aussertarifliche Vereinbarungen treffen darf, sehe ich da kein Problem.
Der tarifliche Grund der da entgegen steht ist die tariflich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit ;D
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Von was hängt es ab, ob er AG außertarifliche Vereinbarungen treffen darf?
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Davon, ob der AG gewissen Regularien unterworfen ist.
So verbieten einige Gemeindeordnungen den dort ansässigen Gemeinden grundsätzlich außer/übertarifliche Vergütung.
Oder das Haushaltsrecht sieht eine entsprechende Mehrausgabe im Personalbereich nicht vor.
Ob das auf diesen Fall zutrifft, kann ich dir nicht sagen.
blondie:
Wird an 5 Tagen die Woche gearbeitet?
Dann würde § 3 Arbeitszeitgesetz auch ein Problem sein, da die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf.
Unter § 7 Ausnahmen steht dann, dass nur im Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages Abweichungen möglich sein können.
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