Ich möchte jetzt keine Diskussion aufmachen wegen Grund der gewünschten Erhöhung, Möglichkeiten mit angeordneter Mehrarbeit, Überstunden oder Flexzeit. Fakt ist, der Beschäftigte würde dies wollen.
Für mich stellt sich die Frage, steht der TVöD-K entgegen, dass Beschäftigter und AG eine Erhöhung auf 43,5 Stunden vereinbaren, bzw. ist es in der öffentlichen Kommunalverwaltung nicht möglich, regulär mehr Arbeitsstunden abzuleisten?
Fall - Beschäftigter beantragt bei Personalamt eine Stundenerhöhung auf 43,5 Stunden/Woche - Antwort Personalamt, welches grundsätzlich einverstanden wäre - dies ist leider tarifrechtlich bei Beschäftigten nicht möglich.
Danke