Autor Thema: Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden  (Read 5354 times)

MeisterKajo

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #15 am: 11.11.2024 15:12 »
Das Entgelt solle sich entsprechend der Stundenmehrung erhöhen.

Also so wie man dies hier liest, ist es tatsächlich sehr schwer/eher nicht möglich.

Der AG ist Mitglied im KAV

BeamterNWmD

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #16 am: 11.11.2024 18:04 »
Warum soll die Arbeitszeit erhöht werden?

Die Frage nach dem "Wieso" sollten wir die Sorge des Fragestellers sein lassen.
Evtl. ist er selbst Arbeitgeber und möchte lieber mehr Stunden/Entgelt auszahlen anstatt immer weiter Überstunden aufbauen zu lassen.
Evtl. ist er jedoch auch Beschäftigter und möchte eine Art individuelle Vereinbarung i.S. eines Lebensarbeirszeitkontos treffen.
Wer weiß...


Jedenfalls folge ich deinem Nachredner:
Wenn der TVöD angewendet wird (und dann sollte sich ein AG damit auskennen), ist dort kein Verhandlungsspielraum eingeräumt.
M.W. ist jede Kommune in Deutschland (bzw. sie haben sich selbst) dazu verpflichtet, den TVöD anzuwenden.
Dann gilt ganz klar bspw. EG8 für eine gewisse vorgegebene Vollzeittätigkeit.
Wer nicht nach Tarif bezahlt, kann natürlich auch 1.000 oder 7.000 € für 43h/Woche bezahlen.

BAT

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #17 am: 11.11.2024 18:08 »
Auch im Tarif kann man mehr zahlen, da für den Bereich VKA die VL ein Mindestbetrag sind.

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #18 am: 11.11.2024 19:47 »
Wenn der Arbeitnehmer nicht Mitglied bei ver.di oder bei einer dbb-gewerkschaft ist, ist dies ohne Probleme möglich, da die Anwendung des TVöD dann nur aufgrund einer einzelvertraglichen Klausel erfolgt, somit keine "echte" Tarifbindung besteht und der Arbeitgeber den TVöD nicht zwingend anwenden muss.

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #19 am: 11.11.2024 19:57 »
Warum soll die Arbeitszeit erhöht werden?

M.W. ist jede Kommune in Deutschland (bzw. sie haben sich selbst) dazu verpflichtet, den TVöD anzuwenden.
Dann gilt ganz klar bspw. EG8 für eine gewisse vorgegebene Vollzeittätigkeit.
Wer nicht nach Tarif bezahlt, kann natürlich auch 1.000 oder 7.000 € für 43h/Woche bezahlen.
In den Satzungen der KAVen (z.B. KAV-NW Satzung § 6 Abs. 1 Buchst. a) verpflichten sich die Mitglieder des KAV zwar, die (vom KAV bzw. der VKA abgeschlossenen) Tarifverträge durchzuführen. Aber im schlimmsten Fall gibts ne Verbandsstrafe oder Ausschluss ausm KAV, falls der KAV da ne Nase dran kriegt. Bei einer Vereinbarung mit einem einzelnen Arbeitnehmer wird das sicherlich kein Thema sein. Außerdem ist der KAV immer nur dann kritisch, wenn Regelungen eine Besserstellung zum TVöD darstellen. Ob das hier eine Besserstellung darstellt würde ich bestreiten. Mit den Flächentarifverträgen soll ja eine Konkurrenz (und Abwerbung) der kommunalen Arbeitgeber von Arbeitskräften ja verhindert werden. Durch die Öffnungsbeschlüsse ("Fachkräfte-Richtlinie" mit Zulagen von bis zu 1.500 EUR) wird dieses Prinzip der Flächentarifverträge aber seit über einem Jahrzehnt inzwischen sowieso durch die VKA bzw. den KAVen selbst untergraben.

MeisterKajo

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #20 am: 12.11.2024 08:43 »
Vielen Dank für die Antworten.


Casa

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #21 am: 12.11.2024 10:44 »
Ich sehe spontan keine Schwierigkeiten.

Alternative 1:
a) Vertrag über 43,5h / Woche abschließen. - Schlimmstenfalls gibts hier ein "DuDuDu", wobei ich mich Frage, wer sich daran stören sollte.
b) Überstunden auszahlen lassen. - Das ist tariflich zulässig. Es wird ein Überstundenzuschlag fällig.

Alternative 2:
a) Vertrag über die tarifliche Höchstarbeitszeit beibehalten.
b) Langzeitarbeitszeitkonto vereinbaren und die Zeit dann nehmen, wenn sie benötigt wird, bspw. für ein Sabbatical, Elternzeit, Elternzeit mit TZ -> 20h/Woche Arbeit, die man mit dem Arbeitszeitkonto ausgleicht.
Ob hier Überstundenzuschläge fällig werden, kann ich spontan nicht sagen.



Das Arbeitszeitgesetz ist meines Erachtens kein Problem, da es auf die werktägliche Arbeit als Bezugsgröße abstellt. Werktage sind Mo-Sa. Bei 43,5h / Woche ergeben sich 7,25h / Werktag
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BAT

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #22 am: 12.11.2024 10:51 »
Wo wäre die tarifliche Rechtsgrundlage für einen Abschluss mit erhöhter Arbeitszeit?

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #23 am: 12.11.2024 20:17 »
Wo wäre die tarifliche Rechtsgrundlage für einen Abschluss mit erhöhter Arbeitszeit?

Gibt es keine. Wenn aber keine beiderseitige Tarifbindung besteht ist das egal.

Casa

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #24 am: 12.11.2024 21:19 »
Der TVöD sieht auch Arbeit über die tarifliche Arbeitszeit hinaus vor.
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BAT

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #25 am: 13.11.2024 09:07 »

Garfield

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #26 am: 13.11.2024 10:25 »
Es gibt dich im TVÖD eine ganz einfache Möglichkeit 43,5 Stunden zu arbeiten.
Überstunden.
Muss der AG halt anordnen und die entsprechenden Zuschläge zahlen, aber genau dafür ist der Tarifvertrag ja da.

Und man braucht nicht mal einen neuen Arbeitsvertag.

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #27 am: 15.11.2024 17:56 »

Der AG ist Mitglied im KAV

Das ist egal, solange der Beschäftigte nicht Mitglied in einer Gewerkschaft ist. Dann besteht keine beiderseitige Tarifbindung. Ob der Arbeitgeber dann Probleme mit seinem KAV bekommt ist sein Problem, jedoch kein (rechtlicher) Hinderungsgrund, zum TVöD mit Nichtgewerkschaftsmitgliedern abweichende ggfls. schlechtere Arbeitsbedingungen einzelvertraglich vereinbaren zu dürfen (oder den TVöD auf Gewerkschaftsmitglieder gar nicht anzuwenden, wäre auch möglich).

BAT

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #28 am: 16.11.2024 17:59 »
Ich gehe davon aus, dass die Probleme mit anderen Mitarbeitern eher das Problem sind als jene mit dem KAV. Wenn man es mal mit einem macht... Ist ja selbst bei tariflichen Ansprüchen so wie den Abänderungen bei den Stufenlaufzeiten.

TVOEDAnwender

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Antw:Arbeitszeit erhöhen auf 43,5 Stunden
« Antwort #29 am: 17.11.2024 10:16 »
Ich gehe davon aus, dass die Probleme mit anderen Mitarbeitern eher das Problem sind als jene mit dem KAV. Wenn man es mal mit einem macht... Ist ja selbst bei tariflichen Ansprüchen so wie den Abänderungen bei den Stufenlaufzeiten.

Ich glaube kaum, dass die anderen Beschäftigten 43.5 h für das gleiche Tabellenentgelt arbeiten möchten (von einer Erhöhung des Entgelts hat der TE nichts geschrieben. Sie ergibt sich auch nicht automatisch durch die abweichende Vereinbarung einer höheren wöchentlichen Arbeitszeit)