Ich sehe spontan keine Schwierigkeiten.
Alternative 1:
a) Vertrag über 43,5h / Woche abschließen. - Schlimmstenfalls gibts hier ein "DuDuDu", wobei ich mich Frage, wer sich daran stören sollte.
b) Überstunden auszahlen lassen. - Das ist tariflich zulässig. Es wird ein Überstundenzuschlag fällig.
Alternative 2:
a) Vertrag über die tarifliche Höchstarbeitszeit beibehalten.
b) Langzeitarbeitszeitkonto vereinbaren und die Zeit dann nehmen, wenn sie benötigt wird, bspw. für ein Sabbatical, Elternzeit, Elternzeit mit TZ -> 20h/Woche Arbeit, die man mit dem Arbeitszeitkonto ausgleicht.
Ob hier Überstundenzuschläge fällig werden, kann ich spontan nicht sagen.
Das Arbeitszeitgesetz ist meines Erachtens kein Problem, da es auf die werktägliche Arbeit als Bezugsgröße abstellt. Werktage sind Mo-Sa. Bei 43,5h / Woche ergeben sich 7,25h / Werktag