Aus der Entgeltordnung:
"
Entgeltgruppen 2 bis 9a (handwerkliche Tätigkeiten)
Entgeltgruppe 2
Beschäftigte mit einfachen Tätigkeiten.
1Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die keine Vor- oder Ausbildung, aber eine fachliche Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht. 2Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind."
Grob und auf den 1. Blick würde ich darunter auch nur je nach Ausgestaltung die Grünpflege und einfache Wartung sehen;
Bauarbeiten, Hausmeisterarbeiten, Reparaturen eher über die EG 3 hinaus.