Hallo,
ich hatte mich bei einer Behörde beworben, bei der ich bereits vor 15 Jahren für ein halbes Jahr befristet mit Sachgrund angestellt war.
Nun erhielt ich die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch Ende dieser Woche.
Zwecks Vorbereitung las ich mir soeben nochmal die Anzeige durch und da steht drin:
"Es handelt sich um eine gem. § 14 (2) Teilzeit- und Befristungsgesetz befristete
Beschäftigungsmöglichkeiten bis zum 30.11.2026.
Bewerbende, die bereits zuvor bei xxx in einem
Arbeitsverhältnis beschäftigt waren, können aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden."
Das hatte ich vor der Bewerbung schlicht und ergreifend überlesen.
Aus meinem Lebenslauf geht die damalige Station eindeutig hervor. Ich habe diese also nicht verschwiegen.
Nun ist doch dieses Bewerbungsgespräch eigentlich überflüssig, oder!?
Wenn ich vorher anrufe und die darauf hinweise, wird das Gespräch sicher eh abgesagt, oder!?
Und, wenn ich nun das Gespräch führe, die sich für mich entscheiden sollten, dann habe ich nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrags gleich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wenn die sich doch nicht für mich entscheiden sollten, dann wars nicht mehr als Gesprächsübung und Lebenserfahrung?!
Was meint Ihr?
Danke Euch und Grüße