Hallo zusammen,
für mich gilt die TV-BA.
Vor meiner Abordnung war ich in der BuStra tätig und habe die BuStra Zulage in Form der Funktionsstufe 2 erhalten.
Dann wurde ich zwei Jahre abgeordnet und während der Abordnungszeit erhielt ich weiterhin die BuStra Zulage (FS 2) obwohl ich was anderes gemacht habe.
Ich wurde schwanger und nach meiner Elternzeit wurde meine Abordnung verlängert. Zunächst erhielt ich keine FS 2 mit der Begründung, dass im Zuge der Abordnung die Schwerpunktaufgabe BuStra nicht mehr ausgeführt werde.
Auf die Bitte meiner damaligen Personalberaterin um Überprüfung der Funktionsstufen wurde mir die Funktionsstufe 2 rückwirkend gezahlt.
Jetzt werde ich auf eine höherwertige Stelle abgeordnet. Die Heimatdienststelle hat mir die Funktionsstufe 2 gestrichen.
Im Intranet habe ich gelesen, dass tätigkeitsunabhängige Zulagen während der Abordnung i.d.R. erhalten bleiben oder anderweitig kompensiert werden.
Jetzt frage ich mich, ob ich wieder aktiv (d.h. an die Personalabteilung vor Ort und an die Heimatdienststelle wenden) werden soll oder soll ich den ersten Abrechnungsmonat abwarten? Was meint ihr?
Viele Grüße