Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Jahressonderzahlung/Leistungsprämie

(1/2) > >>

Harry7:
Hallo zusammen,

Ich habe Anfang des Jahres ein Kind bekommen und bin nach dem
Mutterschutz für 2 Jahre in Elternzeit.

Bekomme ich nun trotzdem anteilig Weihnachtsgeld und die Leistungsprämie ?

Vielen Dank!

Frank Fritz:
Leider weiß ich das auch nicht.

Kann mir hier wer weiterhelfen?

Wir gehören dem TVDN an. Ich bekomme derzeit die Entgeltgruppe E10 mit einer 100%igen Zulage zu E12.
Nun wird die Jahressonderzahlung gezahlt und nun soll mit statt 70% nur 47,5% gezahlt werden. Aufgrund der Zulage wird davon ausgegangen, dass ich in der E12 bin.

Kann ich dagegen vorgehen?

Danke an alle.
Frank

Einsnull:
Hallo,

das wurde hier doch schon 3-200 mal Thematisiert :-)
Benutzen Sie einfach die Suche hier im Forum.

z.B. Hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,123648.msg357407.html#msg357407

Frank Fritz:
Danke.  :)

McOldie:

--- Zitat von: Frank Fritz am 12.11.2024 15:14 ---Wir gehören dem TVDN an. Ich bekomme derzeit die Entgeltgruppe E10 mit einer 100%igen Zulage zu E12.
Nun wird die Jahressonderzahlung gezahlt und nun soll mit statt 70% nur 47,5% gezahlt werden. Aufgrund der Zulage wird davon ausgegangen, dass ich in der E12 bin.

Kann ich dagegen vorgehen?

Danke an alle.
Frank

--- End quote ---

Im Bereich des TV-L gilt, dass eine neben regulären Entgelt gewährte persönliche Zulage vorübergehende höherwertige Tätigkeit, diese bei der Bestimmung des Bemessungssatzes für die Jahressonderzahlung unberücksichtigt bleibt. Diese Auffassung hat die Mitgliederversammlung der TdL in ihrer 15./2006 Sitzung in TOP 2.1 vertreten und ausgeführt, dass tariflich nichts anderes geregelt sei. Der Bemessungssatz stelle auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten EntgGr. und nicht auf die Summe aus verschiedenen Entgeltbestandteilen ab.

Wie der TVDN in dieser Beziehung ausgelegt wrd, kann ich nicht beurteilen

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version